Münsterliste möchte verbindliche Abstimmung parallel zur Bundestagswahl
Schon seit Jahren versuchen die lokalen Investoren Stroetmann und Stroetmann im Hansakiez durch einen riesigen Einkaufsmarkt, zunächst als E-Center geplant und inzwischen zum Hafenmarkt geschrumpft, die Verkaufsfläche im Quartier massiv zu erhöhen. Ein Problem dabei ist, dass es schon genügend Nahversorgungseinrichtungen im Hansaviertel und auf der angrenzenden Wolbecker Straße gibt. Deshalb wehren sich viele von den Planungen betroffene Anwohner*innen schon lange gegen das Projekt. Da die über 500 Eingaben der Münsteraner*innen im ersten Beteiligungsverfahren keine Berücksichtigung fanden, wurde das Bauvorhaben durch eine Klage gestoppt. Seitdem leben die Menschen im Hansaviertel mit einer unschönen Investitionsruine.
SPD-Fraktion bleibt auf Investorenkurs
Inzwischen hat der Rat der Stadt Münster den „umstrittenen Hafenmarkt“ (Westfälische Nachrichten) wieder auf das Planungsgleis gesetzt. Mit den Stimmen der Ratsfraktionen CDU, SPD (!) und FDP wurde in der vergangenen Ratssitzung am 17. März – übrigens ohne große Diskussion, wie Lokalredakteur Klaus Baumeister in den WN berichtet – die sogenannte erneute „Offenlegung“ beschlossen.
Die Münsterliste kritisiert die mangelnde Berücksichtigung der Interessen der Anwohner*innen in dem Verfahren. „Es hat sich im ersten Versuch gezeigt, dass die Verwaltung der Stadt Münster und auch die Investoren keinerlei Rücksicht auf die ablehnende Haltung der Anwohner*innen nehmen. Nun soll Verfahren erneut mit einer fragwürdigen Verkehrsprognose auf den Weg gebracht werden“, ärgert sich Werner Szybalski, Co-Sprecher der Münsterliste, über die erneute Missachtung des Willens der Menschen, die im Hansaviertel leben. Selbst die Bezirksvertretung Mitte wurde nicht ernsthaft am Verfahren beteiligt, sondern am 16. Februar lediglich „angehört“.
Bürgerschaft qualifiziert und verlässlich einbinden
„Die grundsätzlich falsche Richtung der Planung von Anfang an war, dass geplant wurde, ohne die Bürger*innen und die Vorstellungen und Wünsche im Viertel mit einzubeziehen.“
Wolfgang Bensberg
Nach dem von uns, der Münsterliste, geforderten Prinzip „Kommune selbst verwaltet“ muss in einem geeigneten Verfahren die Bürgerschaft qualifiziert und verlässlich mit eingebunden werden. „Die Menschen im Viertel wissen am Besten, was sie hier brauchen und was nicht“, sagt Wolfgang Bensberg, Vorstandsmitglied der Münsterliste.
Zur Geschichte des Projekts führt er aus:
- Von vielen Einwände in der ersten Planungsphase ist keiner berücksichtigt worden. Stadtverwaltung und Politik sind einseitig dem Interesse eines Investors gefolgt. Die Interessen und Wünsche der Stadtgesellschaft wurden fortwährend ignoriert.
- Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Klage der Bürger*innen war eine Klatsche dafür. Der Bebauungsplan ist schon allein wegen der zu erwartenden unerträglichen, weiter zunehmenden Belastungen durch den Verkehr für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen vor Ort einkassiert worden!
- Der Investor wollte Fakten schaffen und hat mit den Bauarbeiten begonnen. Die Stadtverwaltung hat ihn, trotz einer zweifelhaften Genehmigungslage, machen lassen.
- Nach einem weiteren Gerichtsverfahren ist die Bautätigkeit dann gestoppt worden. Jetzt steht am Hansaring eine Bauruine!
- Verwaltung und Politik (CDU, SPD und FDP – Volt hat sich enthalten) versuchen immer noch den Wünschen des Investors dienlich zu sein.
„Die Forderung muss jetzt sein, dass die Stadtgesellschaft wieder Planungs- und Gestaltungshoheit erlangt. Dafür muss die Immobilie in die Verfügungsgewalt der Stadt kommen – wie auch immer. Der Ort ist für das Viertel und die Stadt von großer Bedeutung. Er darf nicht den Renditeinteressen eines Investors überlassen werden“, sagt Wolfgang Bensberg.
Lasst die Anwohner*innen entscheiden!
Sarah Geselbracht
Sarah Geselbracht, Co-Sprecherin der Münsterliste, schlägt angesichts des unsicheren Verkehrskonzeptes bei der erneuten Planung des Stroetmannschen Hafen-Marktes vor, die Anwohner*innen über das Projekt am Hansaring entscheiden zu lassen. Bei der Bundestagswahl im September könnten die Anwohner*innen – natürlich auch die über 16-Jährigen bei der Bundestagswahl von der Stimmabgabe ausgeschlossenen Münsteraner*innen – in den umliegenden Wahllokalen über E-Center, Edeka-Hafenmarkt und das wahrscheinlich kostenpflichtige Quartiersparken auf der Fläche abstimmen. Zuvor sollte der Rat der Stadt erklären, sich an das Votum der von der Maßnahme betroffenen Einwohner*innen zu halten.
Zum Artikel eine Pressemitteilung Stadt Münster von Donnerstag, 1. April 2021:
Planung für den neuen HafenMarkt wird veröffentlicht
Unterlagen liegen ab Dienstag, 6. April, öffentlich aus / Einsicht nur nach telefonischer Vereinbarung
Münster (SMS) Auf der Fläche des ehemaligen Postverteilzentrums am Hansaring möchte die Firma Stroetmann einen nutzungsgemischten Quartiersmittelpunkt am Hafen schaffen. Zwei Gebäudekomplexe sollen Raum bieten für ein Einkaufszentrum mit Markthallenkonzept, Flächen für ergänzende Einzelhandelsangebote, Gastronomie und Dienstleistungen sowie 34 Wohneinheiten und eine Quartiersgarage.
Auf den Freiflächen sind Parkplätze und Grünanlagen vorgesehen. Nachdem das dort ursprünglich vorgesehene „Hafencenter““ wegen eines Rechtsstreits nicht umgesetzt werden konnte, soll der neue Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Hintergründe, Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wurden allen Interessierten bereits im März 2020 präsentiert.
Planungsunterlagen im Stadthaus 3
Die aktuellen Planungsunterlagen können ab Dienstag, 6. April, bis einschließlich Freitag, 21. Mai, im Kundenzentrum im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr). Offengelegt werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 609 mit der Begründung sowie Verkehrs- und Umweltgutachten und weitere umweltbezogene Stellungnahmen.
Um einer Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen, können die Pläne im Stadthaus 3 nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02 51/4 92-61 95 eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch online unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung verfügbar. Bis zum Ende der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Möglich ist dies beispielsweise per Post, per E-Mail oder über das Online-Formular im Stadtportal.