ML fordert Bürgerhaushalt und Migrationsbeauftragte*n

Beratung für Hauptsatzung laufen

In einem Offenen Brief an die Ratsfraktionen und -gruppen Grüne/GAL, SPD, Die Linke, Volt und ÖDP / Die Partei fordert die Münster Liste – bunt und international mehr Rechte für Bezirksvertretungen und Ausschüsse sowie stärkere Beteiligung der Einwohner*innen. Dies soll in der Hauptsatzung, quasi das Grundgesetz für Münster, verankert werden. Traditionell, insbesondere bei neuen Mehrheiten, wird intern vor der ersten Ratssitzung mit den zukünftig führenden Fraktionen und Gruppen über die Änderungen in der Hauptsatzung beraten.

„Grundgesetz“ für die Stadt Münster

Die Hauptsatzung „trifft Regelungen, die grundsätzliche Bedeutung für die Selbstverwaltung haben“, verdeutlichen Claudia Leonhardt und Felicitas Weck in ihrem Buch „Linke Kommunalpolitik – Eine Einführung“. Sie raten: „Die Hauptsatzungen gelten grundsätzlich über die jeweilige Wahlperiode hinweg, werden in vielen Kommunen aber zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode meist en bloc beschlossen. Linke Kommunalpolitiker*innen sollte diese Chance nicht vertun und wenn es notwendig erscheint, auch schon für die erste Ratssitzung entsprechende Anträge vorbereiten, um die Hauptsatzung demokratischer und transparenter zu strukturieren.“
Genau dies versucht die Münster Liste – bunt und international mit dem Offenen Brief an die Ratsfraktionen Grüne / GAL, SPD und Die Linke sowie die Ratsgruppen Volt und ÖDP / Die Partei. Aus bekannten Gründen kann die Münster Liste zur Zeit keine eigenen Anträge im Rat stellen, weshalb der Weg über die öffentliche Bitte an die potentiellen Mitglieder der zukünftigen Haushaltsmehrheit im Rat der Stadt Münster, derzeit die einzige Möglichkeit ist.

Schwerpunkt der Vorschläge sind einerseits allgemeine Forderungen für mehr und nachhaltige Beteiligung der Einwohner*innen bei Planungen der Stadt Münster sowie eine erheblich frühere Information der direkt durch Beschlüsse der kommunalpolitischen Gremien oder der Stadtverwaltung betroffenen Einwohner*innen. Dazu könnte es von der Münster Liste – bunt und international auch noch Vorschläge für die neue Geschäftsordnung geben. Leonhardt und Weck schreiben: „Die Verabschiedung der Geschäftsordnung wird wie die Hauptsatzung meist in der konstituierenden Sitzung erfolgen. Deshalb ist es für neue Kommunalpolitiker*innen auch besonders schwer, Einfluss zu nehmen, geht die Arbeit hierzu doch schon vor der ersten Sitzung los.“

Die Münster Liste versteht sich als basisdemokratische Vereinigung, die auch in der kommunalen Politik die Menschen möglichst direkt (mit-)entscheiden lassen will. Deshalb fordert sie die Stärkung der untersten politischen Ebene, der Bezirksvertretungen. Diese sollten mehr Ressourcen und mehr Entscheidungsrechte bekommen. Gleiches gilt für Fachausschüsse des Rates. Die im Offenen Brief aufgeführten konkreten Änderungsvorschläge erfüllen aus Sicht der Münster Liste diesen Zweck. Sie allein sind nicht ausreichend. Mehr Basisnähe in der Kommunalpolitik muss zwar gefordert werden; es ist aber zur Zeit in Bezug auf die Umsetzbarkeit wenig wahrscheinlich, dass dies erfolgreich wäre.

Internetseite der Stadt Münster zum Bürgerhaushalt

„Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er Jahren entwickelte, direkte Art von (kommunaler) Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde oder einer anderen Verwaltungseinheit bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger mindestens über Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel mitbestimmen und entscheiden. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger dabei in einem deliberativen Prozess selbstständig, den die Verwaltung vorwiegend moderierend und beratend begleitet. Der erste Bürgerhaushalt (Orçamento participativo) wurde 1989 in Porto Alegre (Brasilien) durchgeführt“, heißt es bei Wikipedia.

Dieser Prozess wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Münster vor rund drei Jahren ausgesetzt. Zuvor war der Bürgerhaushalt in Münster auch schon heftig kritisiert worden, da er nicht die Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt stelle, sondern lediglich von der Stadtführung als Instrument zur Erfassung und Umsetzung von Sparvorschläge zu Lasten der Einwohner*innen verwendet worden wäre.

Die Münster Liste – bunt und international möchte den Bürgerhaushalt revitalisieren und aufwerten. Zum Beispiel im Rang einer Kommission des Finanzausschusses mit einer Sitzverteilung zwischen Einwohner*innen und Ratsvertreter*innen im Verhältnis des Integrationsrates der Stadt Münster (2 zu 1).

Münster braucht eine*n Migrationsbeauftragte*n

Für die bis zu 80.000 Menschen mit Migrationsvorgeschichte in Münster möchte die Münster Liste eine*n hauptamtliche Migrationsbeauftragte*n im „Grundgesetz“ der Stadt Münster verankern. Zwar hat der Integrationsrat der Stadt Münster nach langen und harten Kämpfen sich eine bescheidene Hauptamtlichkeit sowie ein überschaubares Budget gesichert, doch reicht dies nicht aus, um den Einwohner*innen mit Migrationsvorgeschichte tatsächlich Gleichstellung und eine umfassende gesellschaftlichen Teilhabe zu gewährleisten.