Direkt nach dem erfolgreichen Wahlkampf der Münsterliste – bunt und international im September 2020 erlebte der kommunalpolitische Verein eine herbe Enttäuschung. Zwar hatten 1848 Münsteraner*innen der damals erst neun Monate alten kommunalpolitischen Vereinigung ein Ratsmandat gesichert, doch der Spitzenkandidat der Münsterliste, Dr. Georgios Tsaklaidis, wollte sich nicht in seine „neue Politik“ von den anderen 32 Kandidat*innen der Liste hineinreden lassen. So ließ Tsakalidis Gespräche mit den Ratsvertretern von ÖDP und Die Partei bewusst platzen, um ein Jahr später sich doch mit beiden Parteivertretern im Rat als „privater Ratsherr“ zu einer Fraktion zusammenzuschließen.
Nicht etwa gegenüber der Münsterliste oder ihrem Vorstand, sondern gegenüber der Lokalpresse erklärte der Spitzenkandidat, dass er das Mandat der Münsterliste im Rat der Stadt privat wahrnehmen werde. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf das Wirken der Münsterliste. Vertreter*innen der kommunalpolitischen Vereinigung waren so in keinem Gremium des Rates vertreten. Auch stellte Tsakalidis der Münsterliste seine Ratsunterlagen nicht zur Verfügung. Zudem muss die Münsterliste für die Kommunalwahl 2025 wegen der Privatisierung des Ratsmandates durch Tsakalidis, was in der parlamentarischen Demokratie tatsächlich legal und sogar rechtlich geschützt ist, nochmals alle Unterschriften für die Unterstützerlisten für Rat und die 33 Direktkandidat*innen einsammeln.
Da sich Tsakalidis nicht an den mehreren tausend Euro Wahlkampfkosten hatte beteiligen können, nahm Vorstands- und Gründungsmitglied Wolfgang Bensberg mit dem abtrünnigen Mitglied Kontakt auf. Bensberg suchte mehrfach das Gespräch mit Tsakalidis und forderte auch die Mitgliedsbeiträge ein (vgl. Leserbrief vom 14. Juli 2022, veröffentlicht 30.08.22). „Zuletzt hat unser Mandatsträger mir weitere Geprächsgesuche unter Androhung rechtlicher Konsequenzen versagt“, verdeutlicht Wolfgang Bensberg in seinem Leserbrief an die Westfälischen Nachrichten.
Da Tsakalidis weiterhin jegliches Gespräch mit seiner Liste verweigerte, beschloss der Vereinsvorstand der Münsterliste die inzwischen aufgelaufenen mehreren tausend Euro Verbindlichkeiten von Tsakalidis gegenüber der Münsterliste gerichtlich einzufordern. Nicht unerwartet widersprach er grundlos und unbegründet dem Mahnbescheid des Amtsgerichtes. Dafür schickte Tsakalidis, wie gegenüber Wolfgang Bensberg angekündigt, seinen Anwalt los. Er zeigte das Vorstandsmitglied der Münsterliste, welches den Mahnbescheid unterzeichnet hatte, bei der Staatsanwaltschaft Münster wegen angeblichem Betrugsversuch an. Tatsächlich gab es dann sogar polizeiliche Ermittlungen, was sicherlich viele Menschen eingeschüchtert und von weiteren Schritten gegen Tsakalidis abgehalten hätte.
Der Vorstand der Münsterliste verfolgte seinen Weg aber konsequent weiter und reichte beim Amtsgericht Münster Klage ein. Am heutigen Montag verurteilte das Amtsgericht Münster nun Dr. Georgios Tsakalidis. Er muss die finanziellen Forderungen der Münsterliste größtenteils (87,77 Prozent) erfüllen und zudem noch 85 Prozent der Verfahrens- und Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Natürlich sind wir froh, dass das Gericht unsere berechtigten Forderungen größtenteils anerkannt hat. Aber wir fühlen uns von ihm hintergangen, weshalb dieser Erfolg keinerlei Befriedigung verschafft“, erklärte Werner Szybalski, Co-Sprecher der Münsterliste, direkt nach der Urteilverkündung: „Es ist für uns nur ein Etappensieg.“