Die Linke kritisiert Polizeieinsatz scharf
Am Dienstagnachmittag (24. Juni 2025) kurz nach 16 Uhr demonstrierten rund 60 Menschen vor der Polizeistation an der Julius-Voos-Straße gegen eine Polizeimaßnahme vom Vortag: Vier Menschen waren vor dem Münsteraner Hauptbahnhof zeitweise von der Polizei festgesetzt worden. Dabei wurden ihre Personalien aufgenommen, ihre Taschen durchsucht und auch persönliches Eigentum der Festgesetzten beschlagnahmt. Später erhielten sie einen Platzverweis. Auslöser für das Einschreiten der Münsteraner Polizei am Montag, so die Linke in einer Pressemitteilung, seien Anwohner:innen gewesen. Sie hätten sich „davon gestört gefühlt, dass die vier Personen mit Sprühkreide auf der Straße malten.“

Aufruf zum Protest gegen NPD-Demo in Münster gesprüht
Gesprüht wurde der Schriftzug „Nazis Stoppen 05.07.“, um damit zum Protest gegen die angekündigte Demonstration der Mitglieder der Heimat (ehemalig NPD) in Münster aufrufen. Dafür genutzt wurde lediglich wasserlösliche Sprühkreide. Dass einige wenige Anwohner*innen bei der Polizei anriefen, genügte der Polizei bereits, um den vier Personen eine Ordnungswidrigkeit in Form einer „Belästigung der Allgemeinheit“ vorzuwerfen. Ob eine Sachbeschädigung vorliegen könnte, ließen die Polizeibeamten noch einmal prüfen, schlossen dies allerdings aus. Neben einem Platzverweis wurden die Taschen der vier Personen durchsucht und ihre Sprühkreide sowie -schablone beschlagnahmt.
Sprühkreide provoziert Polizei
„Als Reaktion auf diese überzogene polizeiliche Maßnahme gegen den Einsatz von Kreide wurde eine Spontankundgebung für den 24. Juni um 16 Uhr vor der Polizeistation an der Julius-Voos-Straße angemeldet. Auch wurde angemeldet, dass dabei auf der Straße demonstrativ mit Kreide gemalt wird. Dies wurde von der Polizei zunächst bewilligt. 30 Minuten vor geplantem Start wurde die Erlaubnis für das Malen mit Kreide aber wieder zurückgezogen. Begründet wurde das mit der Aaseeordnung“, schreibt Die Linke in ihrer Pressemitteilung.
„Nach dem ersten Redebeitrag auf der Kundgebung, hätten sich zwei Personen mit Sprühkreide auf die Straße begeben und dort Spruch vom Vortag auf den Boden gesprüht. Einige Demonstrant:innen versammelten sich schützend um die zwei Personen. Trotzdem versuchte ein Polizist, die beiden Demonstrant:innen durch physische Gewalt vom Sprühen abzuhalten, was aber nicht funktionierte. Es wurde ein weiteres Mal der Schriftzug auf einen anderen Teil der Straße gesprüht, woraufhin einzelne Polizeibeamte begannen, Demonstrant*innen zu stoßen“, so die Aussage in der Pressemitteilung.
Schlag ins Gesicht?
Einem Demonstranten wäre dabei von einem Polizisten sogar ins Gesicht geschlagen worden. „Dieser ging zu Boden, musste später von einem Krankenwagen abgeholt und medizinisch versorgt werden. Als sich der Polizist mit der Kamera und einige Aktivist*innen sich bückten, um einen Gegenstand vom Boden aufzuheben, gelang es dem Beamten mit der Kamera den Gegenstand zu greifen, daraufhin wich er zurück und weitere Beamten begannen, Demonstrant*innen zurückzustoßen.“
Ein Demonstrant, der einem Polizisten zu nahe kam, als der sich nach einem Gegenstand bückte, sei ohne Vorwarnung von hinten von einem anderen Beamten ergriffen und zu Boden geworfen worden. Der Demonstrant wäre zunächst minutenlang mit dem Gesicht zum Boden gedrückt und festgehalten woden, bis er für eine kurze Dauer von der Versammlung isoliert und in die Polizeiwache gebracht wurde. Durch den Wurf zu Boden erlitt der Demonstrant, der später wieder freigelassen wurde, mehrere Verletzungen. Eine weitere Person wurde von der Polizei aus der Demonstration gezogen. Sie wurde mit Kabelbindern gefesselt und dann wurden ihre Personalien erfasst.
Zwei Verletzte, 50 Polizeibeamte – wegen einer Kreidezeichnung!
Die Linke klagt an: „Nach der initialen Eskalation durch die Polizeibeamten riefen sie Verstärkung, sodass sich etwa 50 Beamte in der Julius-Voos-Straße versammelten – wegen einer Kreidezeichnung! Dieser Machtmissbrauch und die Unfähigkeit, Konflikte friedlich zu lösen, verdeutlicht, wie wichtig die Botschaft der Demonstration war. Die von der Polizei Münster angewandte Gewalt muss kritisch und unabhängig aufgearbeitet werden.“
Montag: Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Identität
Zum Vorfall am 23. Juni erklärte auf Nachfrage der Redaktion Jan Schabacker von der Polizei Münster: „Am Montagabend gegen 21:30 Uhr erhielt die Polizei einen Hinweis auf eine Gruppe von vier Personen, zwei Männer und zwei Frauen, die im Bereich der Promenade / Windthorststraße mit Sprühkreide Parolen gegen eine in Münster stattfindende rechte Demo aufsprühten. Die Personengruppe begab sich anschließend über die Windthorststraße in Richtung Hauptbahnhof. Dort wurde sie von Beamten der Bundespolizei angehalten. Die eingesetzten Polizisten der Polizei Münster stellten die Identität der Personen fest und fertigten Ordnungswidrigkeitenanzeigen.“
Widerstandshandlungen bei Spontanversammlungen – Polizei fertigt Strafanzeigen
Bei einer Spontanversammlung vor der Polizeiwache Innenstadt an der Julius-Voos-Gasse ist es am Dienstag (24.6.) zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gekommen. Eine Gruppe von rund 50 Personen hatte sich gegen 16.30 Uhr vor der Wache versammelt, um gegen eine polizeiliche Maßnahme vom Vorabend zu demonstrieren. Polizeibeamte hatten am Montagabend zwei Männer und zwei Frauen angehalten, die mit Sprühkreide Parolen gegen eine in Münster stattfindende rechte Demo an verschiedenen Orten in der Innenstadt gesprüht hatten. Die eingesetzten Polizisten hatten die Identität der Personen festgestellt und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Im Vorfeld der Spontanversammlung hatte die Polizei in einem Kooperationsgespräch die Auflage erteilt, keine erneuten Ordnungswidrigkeiten durch das Sprühen von Parolen im öffentlichen Raum zu begehen. Als einzelne Versammlungsteilnehmende trotzdem sprühten, schritt die Polizei ein. Dabei leisteten zwei Demonstranten Widerstand. Einer der beiden, ein 24-jähriger Mann aus Münster, wurde bei den Auseinandersetzungen leicht verletzt. Die Beamten stellten die Personalien der Demonstrationsteilnehmenden fest und fertigten Strafanzeigen wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen Polizeivollzugsbeamte sowie wegen Landfriedensbruch. (Polizei-Meldung vom 24. Juni 2025, 18.05 Uhr)