Mehr Demokratie an der Basis

Stadtbezirke und ihre Vertretungen neu aufstellen

Die öffentlichen Angelegenheiten, in der Regel als Politik bezeichnet, finden in der Öffentlichkeit meist den größten Widerhall, wenn es um existentielle und große Fragen gibt. Tatsächlich sind für die Menschen persönlich die kleinen politischen Entscheidungen, die Beschlüsse, die für sie in ihrem direkten Lebensumfeld getroffen werden, erheblich wichtiger. Zumindest betreffen sie das Leben der Menschen unmittelbar.

In der Kommunalpolitik wird sehr direkt über das eigene Leben in der Stadt und dem Wohnbezirk entschieden. Dies geschieht im Rat der Stadt und seinen Gremien (Ausschüsse, Beiräte, Aufsichtsräte, Kommissionen, Gesellschafterversammlungen, Kuratorien) und – direkt vor Ort – in den Bezirksvertretungen. Insgesamt listet das Ratsinformationssystem der Stadt Münster (Stand: Mai 2022) 141 verschiedene Gremien auf. Sechs davon sind Bezirksvertretungen (BV). Diese wurden vor mehr als einem halben Jahrhundert (1975), als die landesweite Gebietsreform stattfand und die Stadt Münster zum bislang letzten Mal flächenmäßig stark wuchs, eingerichtet.

BV-Grenzen heute

Die räumlichen Grenzen der Bezirksvertretungen orientierten sich an den alten Stadtgrenzen und sollten den eingemeindeten Dörfern und der ehemaligen Stadt Hiltrup ein gewisses Maß an alter Selbständigkeit suggerieren. Die Anzahl und auch die Einteilung der Bezirksvertretungen regelt die Hauptsatzung der Stadt Münster. In ihr sind auch die Befugnisse des den Einwohner*innen nähesten kommunalen Entscheidungsgremiums festgelegt.

In Münster genießen die Bezirksvertretungen relativ wenige Selbstverwaltungsrechte. Wir, die Münsterliste, haben schon direkt nach der Kommunalwahl 2020 mehr Rechte und Selbstbestimmung für die sechs Bezirksvertretungen gefordert. In einem Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW möchten wir – nach einer ausführlichen Diskussion mit den Einwohner*innen Münsters und seiner Wohnbezirke – die Erhöhung der Zahl der Bezirksvertretungen in der Stadt auf zehn beantragen und zudem mehr (Selbst-)Entscheidungsrechte für diese Gremien fordern. Dazu gehören zum Beispiel die Bildung für Kinder bis mindestens zum Wechsel auf die weiterführenden Schulen, Sport- und Freizeitflächen, Verkehrsfragen und der Umwelt- und Naturschutz. Diese Veränderungen kann der Rat der Stadt selbständig regeln.

Vorschlag der Münsterliste für mehr Basisdemokratie durch zehn bürger*innennahe Bezirksvertretungen in Münster.

Das gilt grundsätzlich auch für die Anzahl der Bezirksvertretungen. Beschließt der jetzige Rat die Erweiterung auf zehn, würde es 2025 mehr Demokratie an der Basis geben. Derzeit sind die sechs Bezirke sehr ungleich. In Münster Mitte vertreten 19 Politiker*innen 107.112 Wähler*innen. In Münster-Ost sind die gleiche Anzahl an Bezirksvertreter*innen für nur 18.134 zuständig. In Mitte muss sich jeder Bezirksvertreterin theoretisch um fast sechs Mal so viele Einwohner*innen kümmern als die gewählten Mandatsträger*innen aus Gelmer und Handorf. Dieses Ungleichgewicht ist für das demokratische Miteinander in Münster nicht gut.

Was leider nicht in Münster, sondern im Landtag in Düsseldorf entschieden werden müsste, wäre die Forderung der Erhöhung der Anzahl der Mandatsträger von 19 auf 21. Dies wünschen wir uns, um für jede Bezirksvertretung zwei Mandate für Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu bekommen.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sollten die Einwohner*innen sein, die bislang an der Wahl zum Integrationsrat der Stadt teilnehmen dürfen. Die beiden gewählten Vertreter*innen in der Bezirksvertretung sollten natürlich – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit – alle Rechte und Pflichten besitzen. So erreichen wir mehr Demokratie und Transparenz.

Schreib uns bitte Deine Meinung: mail@münster-ist-bunt.de.

Verteilung der Wahlberechtigten auf die jeweiligen Bezirksvertretungen: links Kommunalwahl 2020 mit sechs Bezirksvertretungen (Grafik links) – rechts Vorschlag der Münsterliste mit zehn Bezirksvertretungen (Grafik oben) in Münster.

Stadt – Region – Bahn

WIR MACHEN ZUKUNFT

Die kommunalpolitische Vereinigung Münsterliste – bunt und international ist ein Verein und keine Partei. Wir haben uns zusammengefunden, um ohne die Vorgaben einer überörtlichen Zentrale selbstbestimmt in Münster, den Stadtteilen, Dörfern und Wohnquartieren und auch idealerweise in den Gemeinden des Münsterlandes Politik aus Sicht der im jeweiligen Quartier lebenden Einwohner*innen zu betreiben. Bei der Ratswahl 2020 unterstützen uns in Münster schon 1848 wahlberechtigte Menschen. Damit errang die Münsterliste sogar ein Ratsmandat. Die Lokalpolitik der Münsterliste ist pragmatisch und parteilos, hat aber vier Zielvorgaben, die sich gelegentlich sogar widersprechen können. Um nachhaltige, offene, soziale und basisdemokratische Politik im Quartier und auch in den kommunalpolitischen Gremien umsetzen zu können, strebt die Münsterliste eine breite Beteiligung aller Einwohner*innen an kommunalen Entscheidungen an. Dazu ist maximale Transparenz und direkte Beteiligung der Einwohner*innen die grundlegende Voraussetzung.

Schon jetzt bereiten wir uns auf die Kommunalwahl im Jahr 2025 vor. Diese Wahl dürfte gemeinsam mit der Wahl zum Bundestag stattfinden, was die kommunalpolitische Themen zu schnell in den Hintergrund treten lässt. Die Münsterliste – bunt und interna- tional wird nicht bei der Bundestagswahl antreten, denn ihr politisches Handlungsfeld ist Münster und das Münsterland.

Münsterliste bunt und international

Unsere Forderungen „Mehr Münster – Wir machen Zukunft“:

  • Stadtbahn für Münster
  • Regionalbahn für das Münsterland
  • Selbstbestimmung durch Einwohnerschaft statt Profitparadies für Investorengeld
  • Stärkung der dezentralen Selbstverwaltung und der örtlichen Demokratie (mehr Bezirksvertretungen mit mehr Selbstbestimmungsrechten)
  • Gründung eines Amtes für demokratische Teilhabe aller Einwohner*innen
  • Schaffung einer demokratisch kontrollierten Stadtregion Münsterland
  • Stärkung der von den Einwohner*innen demokratisch kontrollierten kommunalen Daseinsvorsorge
  • Stärkung der kollektiven und genossenschaftlichen Selbstversorgung in der Region (Energie, Wohnen, Gesundheit, Bildung, …)