Von Wolfgang Bensberg
„Du bist, was Du ißt.“ – dieser Ausspruch von Ludwig Feuerbach ist wohl jeder und jedem bekannt. Mich hat Feuerbach während meiner Emanzipation begleitet. Seine Ehrfurcht zur Natur und allem was uns umgibt, hat das Zeug zur Maxime. Und er hat noch nichts von den für viele bedrohlichen Klimaveränderungen gewusst. Aber dieser Spruch taugt dazu, unser Bewusstsein für eine lebenswerte Zukunft für alle und alles zu schärfen.
Was können wir in der Kommunalpolitik für eine ökologische Ausrichtung unserer Lebensweise tun?!
Da ist sicherlich die Versorgung mit Lebensmitteln, dem Essen, das in kommunaler Verantwortung in vielen Kantinen auf den Tisch kommt.
Damit wir ALLE eine lebenswerte Zukunft haben und dass es hier schön wird!
Wolfgang Bensberg
Wir, die Münster Liste – bunt und international, werden uns im Rat der Stadt Münster dafür einsetzten, dass im ersten Schritt 50 Prozent der Lebensmittel aus regionaler und ökologischer Landwirtschaft kommen. Werden die Küchen nicht von den Schulen, Kitas, pflegenden Einrichtungen und Verwaltungen selbst betrieben (was wir anstreben), sind die Caterer dazu zu verpflichten.
Verzicht auf Herbizide und Pestizide
Die Landwirtschaft in unserer Stadt soll ökologisch ausgerichtet sein. Die Kommune kann das für ihre Flächen, die an die Landwirtschaft verpachtet sind, festschreiben. Anfangen wollen wir damit bei neuen Pachtverträgen. Bei bestehenden soll die Stadt durch Zinsanreize die Landwirt*innen dazu bewegen, auf ökologische Landwirtschaft umzusteigen. Verlangen soll die Stadt Münster schon jetzt, dass auf den Einsatz von Herbiziden und Pestiziden sowie auf synthetische Düngemittel im Stadtgebiet gänzlich verzichtet wird. Es dient auch dem Erhalt oder der Wiederherstellung eines gesunden und vielfältigen Bodenlebens – der Grundlage für eine gedeihliche Lebensmittelerzeugung für uns und für alles was „keucht und fleucht“.
Tierwohl ist der Maßstab
Der Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft ist am Tierwohl zu orientieren. Die gilt grundsätzlich für alle Produkte, die auf „öffentlichen Tellern“ landen. Eine gute Orientierung bietet dabei die Ausrichtung an den Maßstäben der Anbauverbände für biologische Landwirtschaft. Wenn tierische Produkte, dann nur so!
Auch dürfen keine weiteren Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, in Bauland umgewandelt werden. Das hat es in der Vergangenheit in Münster viel zu oft gegeben. Neues Bauen in Münster sollte es nur auf Konversionsflächen oder im einvernehmlichen Nachverdichten in geeigneten Bereichen und gemeinwohlorientiert (siehe unsere Position zum Bauen und Wohnen) geben. Die Stadt Tübingen hat das seit den 90er Jahren vorbildlich gemacht. Das gilt besonders auch für die noch verbliebenen Brachflächen und Gärten im städtischen Raum. Diese haben meist schon eine hohe ökologische Qualität. Wenn noch nicht, müssen diese dahin entwickelt werden. Der NaBu (Naturschutzbund) in Münster ist dafür sicher ein kompetenter Partner.
Schrebergärten dürfen nicht angetastet werden
Es gibt viele Kleingartenanlagen im städtischen Bereich. Diese dürfen nicht angetastet werden. Weitere Flächen sollen als Grabeland oder Allmende in den Quartieren ausgewiesen werden. Das dient einerseits der Selbstversorgung, hat aber auch einen hohen Wert zu einem Bewusstsein im einvernehmlichen Zusammenleben von (Stadt)Mensch und Natur. Ganz zu Schweigen vom hohen Freizeit- und Geselligkeitswert.