„Kindertagespflege ein Gesicht geben“

Aktionswoche endet mit Infostand

Seit gestern läuft die deutschlandweite Aktionswoche „Gut betreut in der Kindertagespflege“. Sie findet inzwischen schon zum sechsten Mal statt. Koordiniert wird sie vom Bundesverband für Kindertagespflege. In dieser Woche und bis einschließlich kommenden Sonntag ist das Ziel aller lokalen Gruppen der Tagesmütter und -väter in Deutschland und damit auch in Münster „deutlich zu machen, was Kindertagespflege ist, was sie leistet, wie Kindertagespflegepersonen arbeiten und welche Herausforderungen zu bestehen sind.“ In Münster wird es am Samstag (17. Mai 2025) von 10 Uhr bis 15 Uhr auf der Ludgeristraße einen Infostand zur Kindertagespflege geben. Dieser steht auch unter dem Motto „Kindertagespflege ein Gesicht geben“, womit die Berufsvereinigung auf ihre Arbeit aufmerksam machen möchte.

Das Motto der Aktionswoche lautet „Kindertagespflege ein Gesicht geben.“ (Foto: Kreisgruppe Steinfurt)

Was ist Kindertagespflege?

In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt beziehungsweise in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. „Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus“, unterstreicht der Verband, der klarstellt: „Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes nötig.“

Die Kindertagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.

Familiennahe Betreuungsform

Seit Jahren entwickelt sich die Kindertagespflege zu einem gleichwertigen Angebot in der Kindertagesbetreuung. „In Deutschland werden über 156.000 Kinder in Kindertagespflege betreut; 85 Prozent dieser Kinder sind unter drei Jahre alt“, verdeutlicht der Bundesverband auf seiner Webseite: „Die Zahlen zeigen, dass die Kindertagespflege als gesetzlich anerkannte, familiennahe Betreuungsform vor allem für Kinder unter drei Jahren sehr gut angenommen wird. Hinsichtlich der qualifizierten Voraussetzungen ist die Kindertagespflege mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vergleichbar und erfüllt – laut Bundesgesetz – gleichrangig zur Kindertagesstätte den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.“

Ein Vorteile der Kindertagespflege sei aus pädagogischer Sicht die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege böte. Dies sei für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ideal. Die Tagesmutter oder der Tagesvater als verlässliche Bezugsperson gäbe den Kindern Sicherheit und Orientierung. Die große Flexibilität der Tagespflege helfe Eltern bei der Organisation ihres Alltags. Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.

Nicht teurer als Krippe oder Kindergarten

Als Angebot der Jugendhilfe sei die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger unter anderem ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten.

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