Angesicht steigender Kfz.-Anmeldungen in Münster fordert selbst die FDP mehr Geld für Bus & Bahn
Die FDP-Ratsfraktion in Münster verschickte am Freitag (29. Juli 2022) eine Pressemitteilung, die überraschte. Die Liberalen fordern mehr Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Jörg Berens (im Bild), Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster, teilte mit: „Wenn die Kfz.-Anmeldungen steigen, obwohl die geplanten Preissteigerungen beim ÖPNV durch die Mehrheit im Rat ausgesetzt sind, dann zeigt das: Der Schuh drückt nicht beim Preis, sondern wir müssen mehr in die Qualität des ÖPNV-Angebots investieren.“
Mobilität sei ein Grundbedürfnis des Menschen, unterstrich der Kommunalpolitiker, der zugleich betonte, dass „hierzu zweifelsfrei auch die freie Wahl des Fortbewegungsmittels“ gehöre. Er dürfte dabei an die Hochzeit seines Parteivorsitzenden auf Sylt gedacht haben. Schließlich nahm sich der CDU-Vorsitzende Merz die Freiheit, mit seinem Privatjet aus dem Sauerland auf die nordfriesische Insel zu reisen.
Richtig erkannt hat die FDP in Münster, dass „die kontinuierliche Steigerung des Kfz.-Bestandes eine große Herausforderung ist“: Die Verkehrsinfrastruktur in Münster sei seit Jahren überlastet. Daher sieht die FDP nicht allein „das Mehr an Autos als Problem“, sondern die Tatsache, dass der Steigerung an Fahrzeugen kein wirksames Konzept entgegengesetzt wird. Sie schreibt: „Im Gegenteil: Das Rathausbündnis [aus Grünen, SPD und Volt] verschiebt den Verkehrsdruck nur von der einen auf die nächste Straße und versagt dem ÖPNV die notwendigen Investitionen und Preiserhöhungen.“
„Es ist sehr erfreulich, dass selbst die Liberalen, die auf Bundesebene, wo sie mit zwei der drei Parteien aus dem Münsteraner Rathausbündnis die Regierung stellen und in der Koalition bis jetzt erfolgreich ein aus klima- und ernergiepolitischen Gründen notwendiges Tempolimit auf deutschen Autobahn verhindern, merken, dass Münsters Verkehrspolitik der vergangenen Jahre nicht zielführend ist. Weder werden die Menschen in der Stadtmitte und an den Einfallstraßen vom Lärm und dem Flächenfraß der Autos geschützt, noch wird den Bewohner*innen des Münsterland ein attraktives Angebot im öffentlichen Verkehr angeboten“, kommentiert Werner Szybalski, Sprecher der Münsterliste, die Äußerungen der FDP.
Die Münsterliste wird am Samstag, dem 13. August, von 16 Uhr bis 18 Uhr mit Interessierten in der Zukunftswerkstatt Kreuzviertel (Schulstraße 45 in 48149 Münster) über ein ökologisch verträgliches Verkehrskonzept für die Stadtregion Münster diskutieren. „Nachhaltiger Verkehr im Münsterland“ sei nur möglich, „wenn der Umweltverbund aus Fuss-, Rad- und öffentlichem Personen- und Güterverkehr klar priorisiert werden. Erst dann ist auch die von der FDP geforderte freie Wahl des Verkehrsmittels überhaupt möglich“, so Szybalski, der betonte: „Der meiste Verkehr in der Region muss zukünftig auf der Schiene mit eigenem Fahrweg erfolgen.“
In einem Interview mit dem Handelsblatt sprach sich Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der LEG Immobilien SE, dafür aus, in den LEG-Wohnungen die Heizungen im kommenden Winter von Unternehmensseite aus herunterzudrehen. Dafür fordert er sogar von der Bundesregierung die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu ändern. Seinen rund 8000 Mieter*innen in Münster und natürlich auch in den über 100.000 Wohnungen im ganzen Land rät der LEG-Boss neben einem Pullover in den Wohnungen zusätzlich zur Wolldecke zu greifen.
Werner Szybalski, Sprecher der Münsterliste, ist empört: „Die LEG nimmt seit Jahren ihre Mieter*innen aus. Einerseits werden vertragliche Serviceleistungen des Vermieters nicht oder nicht schnell genug ausgeführt und andererseits zocken die Aktionär*innen die LEG-Mieter*innen ab. Jedes Jahr steigen die Renditezahlungan an Black Rock und Co. In diesem Jahr wurden 43,4 Prozent des Unternehmensgewinns an die Eigentümer*innen ausgezahlt. Dies ist Umverteilung von unten nach oben. Damit muss Schluss sein!“
„Wir brauchen eine Art Mietendeckel, der nicht von den Steuerzahler*innen sondern von den Wohnungsunternehmen finanziell getragen werden muss.“
Die LEG-Mieter*innen-Initiative Münster will, wie sie gestern in einer Pressemitteilung klar stellte, „Kalte LEG-Wohnungen verhindern“. Dafür sollen „Vermieter*innen auf Teile der Rendite verzichten.“
Nach dem Branchenprimus Vonovia habe nun auch LEG-Chef Lars von Lackum angekündigt, ihre Wohnungen mit zentraler Heizversorgung nicht mehr richtig warm werden zu lassen, so die Initiative. „Es ist zynisch, Mieter*innen zu empfehlen neben dem Pullover auch noch eine Wolldecke gegen die zu erwartende Kälte in ihren gemieteten Wohnungen bereit zu halten. Dies offensichtlich, weil die LEG fürchtet, von bis zu 20 Prozent ihrer Mieter*innen im kommenden Jahr die zu erwartenden hohen Mietnebenkosten nicht beglichen zu bekommen“, so Mats Reißberg, Sprecher der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster-Geist.
Senkung der Dividenden statt der Raumtemperatur
Die organisierten LEG-Mieter*innen fordern eine finanzielle Beteiligung des Vermieters an den stark steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten. Mats Reißberg: „Wir brauchen eine Art Mietendeckel, der nicht von den Steuerzahler*innen sondern von den Wohnungsunternehmen finanziell getragen werden muss.“ Nicht nur die LEG-Aktionär*innen hätten in den vergangenen Jahren extrem hohe Dividenden kassiert. Insgesamt sei durch Vermietungen sehr viel Geld verdient worden. Es würde Zeit, so Reißberg, dass die Eigentümer*innen an den Kosten einen gerechten Anteil übernehmen würden. Die LEG-Mieter*innen-Initiative verlangt „eine Senkung der Dividenden statt der Raumtemperatur.“
Krisen legen Unfähigkeit des Kapitalismus offen
Klimakrise, Pandemie, weltweite Kriege und die häufige Rettung der globalen Finanzwirtschaft durch Steuergelder zeigen deutlich, dass der Kapitalismus – aber auch der „zentralkommunistische“ Staatskapitalismus, wie in China zweifelsfrei zu beobachten ist – unfähig ist, allen Menschen Wohlstand und ein gutes Leben zu ermöglichen. Die Münsterliste ist überzeugt, dass nur durch eine kommunal organisierte Weltgesellschaft die Krisen und insbesondere die drohende irreparabele Schädigung des Planeten Erde überwunden werden können. Nicht Staaten sondern eine in örtlichen und regionalen Gemeinschaften organisierte Gesellschaft (Kommunalismus) könne die Zukunft von Fauna und Flora sowie der Menschheit sichern.
Davon ist die Münsterliste überzeugt. Sie baut ihre Politik deshalb auf vier Säulen (nachhaltig, offen, sozial, basisdemokratisch) auf. Sie sieht den Schutz der Lebensbedingungen als zentral und allem übergeordnet an. Erreicht werden soll diese gerechte Gesellschaft durch eine offene, grenzenlose und soziale Gemeinschaft, die sich nach dem Rätemodell selbst regiert. „Dies ist nicht von heute auf morgen möglich. Aber wir müssen heute anfangen, wenn die Menschheit in einer lebenswerten Umwelt eine Chance auf Zukunft haben will“, so Szybalski.
„Soziale Gerechtigkeit bedarf der Erweiterung der Menschenrechte auf Anteil am Vermögen!“
Werner Szybalski
Die Menschenrechte sind wichtig – insbesondere in den Staaten und Regionen, wo die Regierungen diese ihren Einwohner*innen verwehren. Aber noch entscheidet weltweit und damit auch in Münster die Geburt über die individuellen Chancen und die lebenslangen (Klassen-)Bedingungen der neuen Erdenbürger*innen. „Warum wird dem Schutz des Eigentums mehr juristische Aufmerksamkeit geschenkt, als dem Existenzrecht der Menschen“, fragt sich Werner Szybalski, der fordert: „Die Erklärung der Menschenrechte muss um eine Garantie aller Menschen am materiellen Vermögen der Menschheit erweitert werden. Ein ausreichendes bedingungsloses Grundeinkommen wäre ein erster richtiger Schritt.“
Umverteilung des Vermögens soll umgekehrt werden
Immer mehr Vermögen konzentriert sich weltweit, aber auch in den Kommunen, in den Schatztruhen und auf den Konten einer immer kleiner werdenden Schicht Reicher. Die Münsterliste ist wie auch die LEG-Mieter*innen-Initiative Münster der Auffassung, dass damit Schluss sein muss und nun auch die Reichen einmal zur Kasse gebeten werden müssen. „Die Umverteilung muss umgekehrt werden – endlich Mal von oben nach unten“, fordert Szybalski.
Öffentlicher Protest gegen Lackum-Äußerungen und für zwei mietfreie Monate
Die LEG-Mieter*innen-Initiative Münster wird am Samstag (30. Juli 2022) von 11 Uhr bis 13 Uhr auf dem Prinzipalmarkt gegen eine weitere Belastung – nicht nur – der LEG-Mieter*innen protestieren. Unter dem Mottto „Wärme statt Rendite“ fordert die Initiative eine Beteiligung der Wohnungseigentümer*innen an den seit Jahren steigenden Kosten rund ums Wohnen. Konkret schlägt die Initiative vor, dass zwei Kaltmieten im Winter den Nebenkosten gut geschrieben werden.
„Nicht nur viele Mieter*innen denken mit großen Sorgen an den bevorstehenden Winter. Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und vermutlich auch den Mieten (Ankündigung von Vonovia) werden nach Einschätzung von Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der LEG Immobilien SE, rund 20 Prozent der Mieter*innen an ihre finanziellen Grenzen bringen. Die LEG möchte ihren Mieter*innen beim Sparen „helfen“ und will im Winter die Gasheizungen unter den derzeitig gesetzlich zugelassenen Mindestwert senken. Dafür soll die Bundesregierung Gesetze und Verordnungen ändern“, steht in dem Flyer zur Protestkundgebung.
Weiter heißt es: Wir, die LEG-Mieter*innen-Initiative, sind weder von kalten Räumen im Winter noch von den enormen Kostensteigerungen durch Klimakrise, Pandemie und dem Krieg der Russen in der Ukraine begeistert. Zumal die Mieter*innen schon seit Jahren zusätzlich stark belastet werden. Fette Renditen der Aktieneigentümer*innen der börsennotierten Wohnungskonzerne und der in Münster sehr angespannte Wohnungsmarkt lassen viele Menschen immer ärmer werden. Die Umverteilung von unten nach oben läuft trotz Krisen auf Hochtouren. Deshalb schlägt die LEG-Mieter*innen-Initiative vor, nun einmal die Reichen die Zeche zahlen zu lassen. Von Lackum geht davon aus, dass die Energiekosten so steigen, dass bei der Nebenkostenabrechnung für 2021 zwei zusätzliche Mieten fällig werden.
Die LEG-Initiative meint, diese beiden zusätzlichen Mieten sollen diesmal die Eigentümer*innen zahlen. Konkret: Im Winter werden zwei Kaltmieten gutgeschrieben, die dann bei der Jahresabrechnung 2023 mit den Nebenkosten verrechnet werden.
Die Ratsgruppe von Volt Münster steigt in die Diskussion um die Bezirksvertretungen ein. Allerdings möchte Volt die Anzahl der Bezirksvertretungen (BV) in Münster von sechs auf vier reduzieren, während die Münsterliste zehn statt sechs BVs haben möchte.
Die öffentlichen Angelegenheiten, in der Regel als Politik bezeichnet, finden in der Öffentlichkeit meist den größten Widerhall, wenn es um existentielle und große Fragen gibt. Tatsächlich sind für die Menschen persönlich die kleinen politischen Entscheidungen, die Beschlüsse, die für sie in ihrem direkten Lebensumfeld getroffen werden, erheblich wichtiger. Zumeinst betreffen diese kommunalen Entscheidungen das Leben der Menschen unmittelbar und direkt.
Die Freiheit und damit die Demokratie ist weltweit in großer Gefahr. Die zunehmenden Tendenzen zur Nationalisierung und Zentralisierung sind auch bei uns zu spüren. Die Münsterliste – bunt und international e.V. möchte dieser Gefahr in Münster entgegenwirken und fordert deshalb mehr lokale Demokratie. „Wir können uns glücklich schätzen, in Freiheit in einem föderalen, demokratischen Land zu leben. Um die Demokratie zu stärken, muss die kommunale Ebene mehr Selbstbestimmungsrechte und zusätzliche Selbstverwaltungsorgane bekommen“, verdeutlicht Werner Szybalski, Co-Sprecher der Münsterliste, den Hintergrund für die Forderung nach mehr Bezirksvertretungen in Münster.
Einteilung erfolgte vor fast 50 Jahren
Die räumlichen Grenzen der Bezirksvertretungen (BV) in Münster orientierten sich an den alten Stadtgrenzen von vor 1975. Damals sollte den eingemeindeten Dörfern und der ehemaligen Stadt Hiltrup durch die Bezirksbürgermeister*innen wohl ein gewisses Maß an alter Selbständigkeit suggeriert werden. Inzwischen hat sich aber die Einwohnerzahl stark vergrößert und die Stadt sich verändert. Deshalb schlägt die Münsterliste vor, die Zahl der Bezirksvertretungen von sechs auf zehn zu erhöhen. „Dabei sollten für die Einteilung der Bezirke die tatsächlichen Beziehungen der Menschen innerhalb der Stadt sowie die Anzahl der zu vertretenden Einwohner*innen durch die Mandatsträger*innen berücksichtigt werden“, erklärte Szybalski.
Heutige Bezirke sind sehr ungleich
Sarah Geselbracht
Im heutigen Stadtbezirk Münster-Mitte vertritt ein BV-Mitglied fast sechs Mal so viele Wähler*innen wie im bestehenden Stadtbezirk Ost. Für die BV Mitte konnten bei der Kommunalwahl vor zwei Jahren 107.112 Wähler*innen die 19 Politiker*innen bestimmen. In Gelmer, Handorf und Münster-Ost hingegen gab es bei der BV-Wahl für 19 zu vergebende Mandate nur 18.134 stimmberechtigte Einwohner*innen. Der Vorschlag der Münsterliste reduziert dieses demokratische Defizit deutlich. Bei Umsetzung des Vorschlags (siehe Grafik unten) kämen in Mitte-West 805 Wähler*innen auf ein Mandat und in Mitte 1.901. Dazwischen lägen die Bezirke Mitte-Süd (1.783 Wähler*innen), Ost (1.407), Mitte-Ost (1.364), Hiltrup (1.309), Nord (1.171), Südost (1.132), Gievenbeck (1094) und West (1045). „Schon allein dieser Schritt würde Demokratiedefizite in Münster verringern“, meint Sarah Geselbracht, Co-Sprecherin der Münsterliste.
Stadtbezirke heute
Stadtpolitik hat 141 verschiedene Gremien
In der Kommunalpolitik wird sehr direkt über das eigene Leben in der Stadt und dem Wohnbezirk entschieden. Dies geschieht im Rat der Stadt und seinen Gremien (Ausschüsse, Beiräte, Aufsichtsräte, Kommissionen, Gesellschafterversammlungen, Kuratorien) und – direkt vor Ort – in den Bezirksvertretungen. Insgesamt listet das Ratsinformationssystem der Stadt Münster (Stand: Mai 2022) 141 verschiedene Gremien auf. Sechs davon sind Bezirksvertretungen. Diese wurden vor knapp einem halben Jahrhundert, als die landesweite Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen stattfand und die Stadt Münster zum bislang letzten Mal flächenmäßig stark wuchs, eingerichtet.
Rat kann vor der nächsten Wahl entscheiden
Die Anzahl und auch die Einteilung der Bezirksvertretungen regelt die Hauptsatzung der Stadt Münster. In ihr sind auch die Befugnisse des den Einwohner*innen nahesten kommunalen Entscheidungsgremiums festgelegt. „Wir könnten schon 2025 mehr lokale Demokratie verwirklichen. Der Stadtrat muss nur die Hauptsatzung ändern“, hofft Sarah Geselbracht auf eine offene und breite Diskussion über den Vorschlag.
Die Münsterliste schlägt vor, die Zahl der Bezirksvertretungen in der Stadt von sechs auf zehn zu erhöhen.
Große Unterschiede in der Größe
Das gilt grundsätzlich auch für die Anzahl der Bezirksvertretungen. Beschließt der jetzige Rat die Erweiterung auf zehn, würde es 2025 mehr Demokratie an der Basis geben. Derzeit sind die sechs Bezirke sehr ungleich. In Münster Mitte vertreten 19 Politiker*innen 107.112 Wähler- *innen. In Münster-Ost sind die gleiche Anzahl an Bezirksvertreter*innen für nur 18.134 zuständig. In Mitte muss sich jede*r Bezirksvertreter*in theoretisch um fast sechs Mal so viele Einwohner*innen kümmern als die gewählten Mandatsträger*innen aus Gelmer und Handorf. Dieses Ungleichgewicht ist für das demokratische Miteinander in Münster nicht gut.
Verteilung der Wahlberechtigten auf die jeweiligen Bezirksvertretungen: links Kommunalwahl 2020 mit sechs Bezirksvertretungen (Grafik links) – rechts Vorschlag der Münsterliste mit zehn Bezirksvertretungen (siehe Grafik oben) in Münster.
Mehr Selbstbestimmung nicht nur für Hiltrup und Gievenbeck
Durch den Vorschlag der Münsterliste würde zum Beispiel der wachsende Stadtteil Gievenbeck mehr Selbstbestimmungsrechte bekommen und die Menschen in den Dörfern Albachten, Roxel und Nienberge sich nicht mehr mit den Sorgen, Problemen aber auch Perspektiven für die stadtnahen Orte Mecklenbeck und Gievenbeck beschäftigen müssen. „Auch rund um den Gasometer oder das Entwicklungsgebiet am Nieberding rückten enger an die Stadt und damit an das natürliche erweiterte Wohnumfeld der Menschen“, unterstrich Sarah Geselbracht. „Im Norden würde entlang der Verkehrsachse vom Ring bis Sprakel ein natürlicher politischer Bezirk entstehen. Dies entspräche den gewachsenen Beziehungen der Einwohner*innen in Uppenberg und Kinderhaus“, so Szybalski.
Stärkung der Bezirksvertretungen
In Münster genießen die Bezirksvertretungen im Vergleich zu anderen Großstädten in NRW relativ wenige Selbstverwaltungsrechte. Die Münsterliste schlug in einem offenen Brief schon direkt nach der Kommunalwahl 2020 vor, den Bezirksvertretungen mehr Rechte und Selbstbestimmung zu geben. „Dies würde auch den Rat der Stadt erheblich entlasten“, erklärte Geselbracht.
„Wir möchten mit den Menschen unseren Vorschlag diskutieren, um dann in einem Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW die politische Neuordnung und Stärkung der lokalen Demokratie beim Rat der Stadt beantragen“, beschrieb Werner Szybalski das weitere Vorgehen. Nach Auffassung der Münsterliste sollten unter anderem die Bildung für Kinder bis mindestens zum Wechsel auf die weiterführenden Schulen, Sport- und Freizeitflächen, Verkehrsfragen und der Umwelt- und Naturschutz zum engeren Kern der Aufgaben der Bezirksvertretungen gehören. Dabei wird die BV aufgewertet und ist so nicht mehr nur ein Organ, das meist nur angehört wird, sondern ein beschließendes politisches Gremium. Diese Veränderungen kann der Rat der Stadt selbständig regeln.
Zwei zusätzliche Mandate für Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Was leider nicht in Münster, sondern im Landtag in Düsseldorf entschieden werden müsste, wäre die Forderung der Erhöhung der Anzahl der Mandatsträger von 19 auf 21. Dies wünschen wir uns, um für jede Bezirksvertretung zwei Mandate für Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu bekommen.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sollten die Einwohner*innen des Stadtbezirks sein, die bislang an der Wahl zum Integrationsrat der Stadt teilnehmen dürfen und bei der Wahl zur Bezirksvertretung nicht stimmberechtigt sind. Die beiden gewählten Vertreter*innen in der Bezirksvertretung sollten natürlich – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit – alle Rechte und Pflichten einer/s Mandatsträgers/in besitzen.
Riesenjubel bei der F24-Projektgruppe – die städtische Wohnungsgesellschaft Wohn- und Stadtbau hat das traditionsreiche Haus in der Frauenstraße 24 erworben. Die Stadt folgte damit einem Bürger*innenantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW. Diesen hatte eine Projektgruppe aus LEG-Mieter*innen-Initiative Münster, den Hausbewohner*innen, dem AStA der WWU, der KulturKneipe F24, dem Kulturverein Frauenstraße 24, dem ehemaligen Haussprecher der F24, Bernd Uppena, und dem Ex-Kommunalpolitiker Theo Sträßer (SPD) im August vergangenen Jahres beim Rat der Stadt Münster eingereicht.
Anfang Juli teile Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe der Projektgruppe mit, dass dem Bürger*innenantrag entsprochen wurde. Die F24, wie das Haus liebevoll von den Bewohner*innen und Freund*innen genannt wird, ist damit im Sinne der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster rekommunalisiert. Ein erfreuliches Ergebnis auch für die Münsterliste – bunt und international, die eine grundsätzliche Rekommunalisierung der LEG fordert.
„Wir freuen uns riesig“, so Joachim Hetscher vom KulturVerein F24 in einer Medien-Information, „dass damit das denkmalgeschütze Haus vor Immobilienspekulation dauerhaft geschützt wird und nachhaltig für bezahlbaren Wohnraum, als Kulturkneipe und Ort kultureller Begegnung in der Altstadt gesichert werden kann.“
Hausbesetzung für bezahlbaren Wohnraum für Studierende
Auf drei Etagen über der Kneipe wohnen in der Frauenstraße 24 insgesamt 21 Menschen, die größtenteils in Münster studieren. Dies ist seit rund 40 Jahren so. Damals schrieb die inzwischen rund 120 Jahre alte F24 bundesweit Geschichte. Als eines der ersten Häuser in Deutschland wurde es wegen der großen Wohnungsnot in Münster von Studierenden besetzt. Am 3. Oktober 1973 bevölkerten rund 300 Menschen die F24. Ihr Ziel war es, das Haus vor dem geplanten Abriss zu retten und es dauerhaft als bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu erhalten.
LEG-Mieter*innen-Initiative setzt den Ankauf auf die Agenda
Dank der Initiative des ehemaligen Haussprechers Bernd Uppena und weiterer Ex-Bewohner*innen und Freund*innen des inzwischen zum wichtigen kulturellen Ort in Münster entwickelten Hauses in unmittelbarer Nähe des Schlosses wurde und wird die geschichtsträchtige F24 mit vielen Feierlichkeiten gewürdigt. Das Haus gehörte der WGM (Wohnungsgesellschaft Münsterland mbH), einer hundertprozentigen Tochter der LEG Immobilien SE. „Deshalb hatte die LEG-Mieter*innen-Initiative Münster auch die F24 auf dem Schirm“, verdeutlichte Werner Szybalski, einer der Sprecher der Initiative. Szybalski, der für die LEG-Mieter*innen-Initiative Mitglied im konzernweiten Kundenbeirat der LEG ist, wurde deshalb Anfang September 2020 am Rande einer Kundenbeiratssitzung in Dortmund in Sachen Rekommunalisierung der F24 aktiv.
„Ich habe beim Chief Operating Officer der LEG, Dr. Volker Wiegel, einfach mal mündlich angefragt, ob es möglich wäre, das Haus in Münster zu erwerben. Im Dezember erhielt ich dann per Email tatsächlich ein Kaufangebot von der LEG. Mir wurde die F24 zu einem durchaus fairen, wenn auch marktüblichen Preis angeboten.“
Projektgruppe setzt sich für Ankauf durch die Stadt ein
Zunächst sprach Werner Szybalski mit den Hausbewohner*innen und sondierte, ob ein Ankauf durch die Bewohner*innen unter dem Dach des Mietshäuser-Syndikats möglich ist. Diese Bemühungen verliefen im Sande, da die meisten Studierenden nur einige Jahre in der F24 wohnen. Im Januar 2021 informierte Werner Szybalski den Kulturverein Frauenstraße 24 von dem bestehenden Angebot. Nach diesem Gespräch fand sich die Projektgruppe zusammen, die schließlich im August den nun erfolgreich abgeschlossenen Bürger*innenantrag einbrachte.
Die Münsterliste lädt im Rahmen der „Tage der Nachhaltigkeit“ in Münster, die am 12. August 2022 (Freitag, 19 Uhr im Pavillon am Schlossgarten), eröffnet werden und mit dem „Markt der Möglichkeiten“ am 20. August 2020 (Samstag, von 12 bis 18 Uhr auf dem Hafenplatz) ein publikumswirksames Finale erleben, zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Verkehr der Zukunft im Münsterland ein.
Gemeinsam mit eingeladenen Verkehrs- und Umweltvereinigungen des Münsterlandes sowie allen interessierten Münsterländer*innen möchte die Münsterliste über ein nachhaltiges Verkehrskonzept für das Münsterland diskutieren. Erstmals öffentlich vorgestellt wird der Vorschlag, der auf den Umweltverbund (Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr) setzt und dabei den Schienenverkehr als regionale Grundlage der Mobilität in der Stadtregion Münster vorsieht, auf dem Markt der Möglichkeiten am 20. August 2022. Dort soll der Vorschlag mit den Passant*innen diskutiert werden. Teilnehmer*innen des Ratschlags „Nachhaltiger Verkehr im Münsterland“ können das Konzept begutachten und natürlich auch eigene Vorschläge einbringen.
Veranstalter des Ratschlags „Nachhaltiger Verkehr im Münsterland“ ist die Münsterliste bunt und international e.V. Er findet am Samstag, dem 13. August 2022, von 16 Uhr bis 18 Uhr in der Zukunftswerkstatt Kreuzviertel (Schulstraße 45 in 48149 Münster) statt. Die Teilnahme ist natürlich kostenfrei. Anmeldung unter Mail[@]münster-ist-bunt.de oder 01 71 / 4 16 23 59 erbeten.
Münsterliste gegen Geld für Aufsichtsratstätigkeit
Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer heutigen Ausgabe (1. Juni 2022) das der Rat der Stadt Münster auf der Sitzung am 14. Juni 2022 beschließen soll, dass die Ratsmitglieder in den städtischen Aufsichtsräten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten sollen.
Dies lehnt die Münsterliste in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung ab:
Ein Ratsmandat sollte ein Ehrenamt sein. Tatsächlich wird es für immer mehr Kommunalpolitiker*innen zum Geschäftsmodell mit dem ganz oder teilweise der Lebensunterhalt bestritten wird. Dies führt natürlich dazu, dass die Existenzsicherung durch das Mandat die Unabhängigkeit der Mandatsträger*innen erheblich beeinflusst.
Nun sollen in Münster die Ratsmitglieder zusätzlich für ihre Aufsichtsratstätigkeiten in städtischen Gesellschaften entlohnt werden. „Diese Selbstbedienung ist ein weiterer unverschämter Griff in die öffentlichen Kassen“, erklärt Werner Szybalski, Sprecher der Münsterliste: „Hinzu kommt, dass auch die Parteien finanziell profitieren dürften, denn praktisch alle Ratsgruppierungen müssen einen Teil ihrer Entschädigungen an die jeweilige Partei abführen.“
Mehr Transparenz statt Geld für Ehrenamtliche
Änderungsbedarf sieht die Münsterliste bei den Stadtwerken, der Wohn + Stadtbau, der Westfälische Bauindustrie, der Halle Münsterland, der Wirtschaftsförderung Münster, des Allwetterzoos sowie der Konvoy-Gesellschaft und anderen städtischen Unternehmen allerdings. Die Gesellschafter tagen in Aufsichtsräten hinter verschlossenen Türen. Alle Mandatsträger*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass in der Regel etwas illegal durchgestochen werden muss, wenn die Öffentlichkeit sich nicht allein auf die Verlautbarungen der jeweiligen Geschäftsführungen verlassen will. „Alle diese Unternehmen nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Deshalb sollten die Einwohner*innen und Nutzer*innen wenn sie schon kein Mitspracherecht haben, zumindest erfahren, was ihr*e gewählten Vertreter*innen diskutieren und welche Vorhaben sie verfolgen“, so Szybalski.
Ratsarbeit ist keine Erwerbsarbeit
„Niemand hat etwas gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung für kommunalpolitisches Engagement. Ein Modell zur Finanzierung des eigenen Lebensbedarfs darf aber Kommunalpolitik nicht werden“, unterstreicht Sarah Geselbracht, Sprecherin der Münsterliste. Derzeit würden – laut Westfälischen Nachrichten – zumindest zwei Ratsherren die unmoralische AfD-Praxis des Ex-Ratsherrn Schiller praktizieren und sich neben den Ratsgeldern auch noch durch städtische Gelder finanzierte Eigenanstellungen gönnen. Diese Praxis erhöht die individuelle Abhängigkeit der Mandatsträger*innen noch weiter, was für die Demokratie äußerst schädlich ist.
Eigenbetriebe statt städtische GmbHs
Statt einer Finanzierung der Aufsichtsratstätigkeit für Ratsmitglieder schlägt die Münsterliste vor, die städtischen Einrichtungen aus dem Gesellschaftsdasein mit dem Zwang zu betriebswirtschaftlichen Gewinn wieder zurück in Eigenbetriebe der Stadt zu verwandeln. „Städtisches Eigentum und kommunale Daseinsvorsorge sind kein Steuersparmodell“, betont Szybalski, der fordert: „Die städtischen Einrichtungen sollten für die Einwohner*innen da sein. Bei Eigenbetrieben kontrollieren die bestehenden Ratsausschüsse die Geschäftspolitik. Idealerweise sollte der Rat der Stadt zudem beschließen, die Nutzer*innen an der politischen Kontrolle dieser Einrichtungen zum Beispiel durch Mieter*innenräte bei der Wohn + Stadtbau oder einen Fahrgastrat im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) zu beteiligen.
Soziale Ökologie (engl. social ecology) ist ein „Bündel von Ideen”, das Mitte des 20. Jahrhunderts von dem amerikanischen Denker Murray Bookchin entwickelt wurde. Sie versteht sich als „kohärente, radikale Kritik von aktuellen sozialen, politischen und anti-ökologischen Trends”. Gleichzeitig will sie ein rekonstruktives, ökologisches, kommunitäres und ethisches Verständnis der Gesellschaft fördern.
Die Grundthese lautet: Alle ökologischen Probleme sind soziale Probleme. Sie verlangen deshalb nach einer gesellschaftlichen Lösung, nicht nach einer rein technischen. Filter an Schornsteinen, Elektroautos oder CO²-Zertifikate können den Klimawandel nicht stoppen, eben sowenig ein „grüner Kapitalismus“. Eine kapitalistische Gesellschaft kann niemals ökologisch sein, denn der Zwang zum ewigen Wachstum widerspricht diesem Ziel grundsätzlich. Folglich muss unser Gesellschaftssystem, das von Kapitalismus und Nationalstaat geprägt ist, überwunden werden.
Soziale Ökologie ist somit auch Herrschaftskritik. Horkheimer und Adorno haben erkannt, dass die Herrschaft über die Natur und die Herrschaft über Menschen zusammenhängen. Bookchin präzisiert diese These, bzw. stellt sie auf den Kopf: Die Idee, dass die Natur beherrschaft werden könne / müsse, sei überhaupt erst aufgekommen, als Menschen begonnen hätten, über andere Menschen zu herrschen.
Soziale Ökologie kritisiert nicht nur den Kapitalismus, der die aktuelle Form der Herrschaft darstellt, sondern geht geschichtlich weiter zurück. Sie analysiert und kritisiert die ganze Entwicklungslinie, die das Aufkommen von Patriarchat, Kriegertum, Schamanen, Priestern und Königen umfasst und bis zu Nationalstaat, Kolonialisierung und Neoliberalismus reicht.
Natur und Gesellschaft reharmonisieren
Um den Komplex Natur-Mensch-Herrschaft aufzulösen, müssen wir zuerst unser Naturbild hinterfragen. Soziale Ökologie bietet eine alternative Sichtweise zur „harschen” Natur, gegen die sich der Mensch durchsetzen muss. Sie will den Dualismus Mensch-Natur auflösen. Der Mensch soll die Natur nicht als Ressource betrachten, die er ausbeuten kann, sondern soll in Harmonie mit ihr leben. Soziale Ökologie geht somit über den bloßen Umweltschutz hinaus. Es geht nicht darum, bloß zu verhindern, dass der Mensch als Subjekt der Natur als Objekt etwas „antut“. Sondern sie ist bestrebt, dass die Gesellschaft ein symbiotisches Verhältnis mit ihrer natürlichen Umwelt eingeht. Der Mensch soll sich die Natur nicht nur „aneignen” (wie bei Marx), sondern partizipativ an ihr teilhaben.
Die Sozialen Ökologie begehrt jedoch nicht eine „unberührte Natur”. Nicht jede menschliche Einwirkung ist schädlich, im Gegenteil: Der Mensch hat das Potenzial, die Natur zu bereichern und sie in ihrer Tendenz nach Diversität und Komplexität (z. B. Biodiversität) zu fördern. Der Mensch kann die Natur sogar auf kreative Weise „verbessern”.
Die utopische Vision der Sozialen Ökologie ist eine ökologische Gesellschaft. „Ökologisch” bedeutet hier: frei, kreativ, nach Diversität und Komplexität strebend, sich entwickelnd, qualitativ statt quantitativ. Diese Prinzipien, die bereits in der Natur angelegt sind, lassen sich auf die Gesellschaft übertragen: Eine ökologische Gesellschaft muss eine freie Gesellschaft sein, d. h. frei von Herrschaft und Hierarchie. Prinzipien, die sich in Ökosystemen manifestieren, wie zum Beispiel Einheit in der Vielfalt („unity in diversity”), Komplementarität und Gleichheit der Ungleichen („equality of unequals”), können einer Gesellschaftsordnung als Vorbild dienen.
Die Gesellschaft re-konstruieren
Daraus folgt, das eine wünschenswerte Gesellschaft eine egalitäre, feministische, nicht hierarchische, solidarische, von Herrschaft und Unterdrückung freie, partizipative, demokratische ist (→ Kommunalismus). Solche ökologischen Prinzipien, wie z. B. Komplementarität, also dass sich Mitglieder der Gesellschaft unabhängig von ihrer „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit” ergänzen, hat übrigens die Anthropologie in verschiedenen nicht-europäischen Gesellschaften beobachtet. Auch die Archäologie und Geschichtswissenschaft liefern Beispiele für solche Prinzipien, die in der Menschheitsgeschichte immer wieder aufgetreten sind. Bookchin spricht hier von der „legacy of freedom”, dem Erbe der Freiheit, im Gegensatz zur „legacy of domination”, der Geschichte der Herrschaft.
Soziale Ökologie ist utopisch, transformativ und rekonstruktiv, d. h. sie glaubt daran, dass sich die Gesellschaft zum Besseren hin entwickeln kann. Der Mensch kann eine kreative Rolle in der natürlichen und sozialen Entwicklung spielen. Einer kapitalistischen, hierarchischen, naturzerstörenden Welt stellt Soziale Ökologie eine Utopie von selbstverwalteten, dezentralen, demokratischen, ökologischen Gesellschaften entgegen, die in Balance mit ihrer natürlichen Umwelt existieren.
Dialektischer Naturalismus
Eine Stärke der Sozialen Ökologie ist, dass sie kohärent und philosophisch begründet ist. Sie wendet sich gegen den Positivismus, der nur das Gegebene als wichtig erklärt, und betrachtet stattdessen die gewichtete Entwicklung der Natur. Auf Aristoteles und Hegel Bezug nehmend sieht sie in allen Dingen die Potenzialität, sich höherer Komplexität zu entwickeln. Materie ist nicht einfach tot, sondern zeigt eine Tendenz zur Selbstorganisation: So entwickelten sich organische Verbindungen zu Einzellern dann zu Pflanzen und Tieren und schließlich zum Menschen. Rationalität und Subjektivität ist nicht etwas, das dem Menschen vorbehalten ist, sondern als Potenzialität, als Keim, bereits in der Natur enthalten ist. Das menschliche Gehirn entstand in einem langen Prozess, bei dem sich Nervenzellen auf immer komplexere Weise miteinander verknüpfen. Das menschliche Denken und die Fähigkeit, eine Gesellschaft und Kultur zu errichten, sind zwar einzigartig in der natürlichen Welt, sind aber in ihr verankert und aus ihr erwachsen.
Bookchin nennt diese philosophische Haltung „dialektischer Naturalismus”. Soziale Ökologie überwindet den Dualismus Mensch-Natur und Subjekt-Objekt. Zwischen der nicht-menschlichen Natur als „erster Natur” und der Gesellschaft als „zweiter Natur” gibt es keinen Abgrund, sondern es handelt sich um eine Kontinuität. Der Mensch ist ein Naturwesen, die Menschheit erwächst aus der Natur. Zudem kann sie dialektisch zur „dritten” oder „freien Natur” gelangen: einer freien, rationalen und ökologischen Gesellschaft. Ethik wird somit in der Natur und Rationalität verankert. Auch das Wirtschaftssystem muss ein moralisches sein, und nicht eines, das – völlig amoralisch und irrational – auf Profit und Ausbeutung beruht wie der Kapitalismus.
Gegen regressives Naturbild
Soziale Ökologie will aber nicht „zurück zur Natur”. Sie fordert nicht, dass wir wieder zu „Jäger*innen und Sammler*innen” werden, sondern sie will das emanzipatorische Potenzial der Technologie nutzen. Sie wendet sich scharf gegen Primitivismus und romantische Naturvorstellungen. Deshalb kritisiert sie auch die Tiefenökologie (Deep Ecology), gewisse esoterische Strömungen und den Ökofaschismus („Blut und Boden”). Insbesondere wendet sie sich gegen den Malthusianismus, also die Behauptung, dass eine „Überbevölkerung” das Problem sei. Sie entlarvt dies als rassistisches, kolonialistisches Narrativ. In einer Post-Knappheit-Ära (“Post-scarcity”) ist Knappheit menschengemacht, nicht naturgegeben.
Das Problem ist auch nicht „der Mensch” an sich, diese Sicht verschleiert Machtverhältnisse, sondern das Gesellschaftssystem. Beispielsweise tragen nicht alle Menschen gleichermaßen zur Klimaerwärmung bei. Auch der Aussage „Der Mensch ist das Virus”, die seit der Covid-Pandemie oft zu hören ist, würde die Soziale Ökologie vehement widersprechen. Genau sowenig sind „alle Menschen” eine große Familie (“oneness”), wie das gewisse esoterische Strömungen propagieren. Auch das würde Machtverhältnisse verschleiern.
Einfluss und Bedeutung
1974 gründeten Murray Bookchin und Dan Chodorkoff in Vermont (USA) das Institute for Social Ecology (ISE), das sich durch rege Forschungs- und Lehraktivitäten auszeichnet. Soziale Ökologie hat die Umweltbewegung seit den 1960ern beeinflusst, wie auch die Grüne Partei in Deutschland. Seit einigen Jahren beziehen sich besonders in den USA viele soziale Bewegungen auf Soziale Ökologie, etwa Symbiosis. 2013 wurde das Transnational Institute of Social Ecology (TRISE) in Griechenland gegründet. Auch in Frankreich, Belgien und Skandinavien befinden sich aktive Zentren der Social-Ecology-Bewegung.
Soziale Ökologie ist auch einer der Grundpfeiler der kurdischen Freiheitsbewegung, deren Vordenker Abdullah Öcalan sich unter anderem auf Murray Bookchin beruft. Soziale Ökologie wird auch als eine nicht-marxistische Form des Ökosozialismus beschrieben, bzw. stellt eine wertvolle Ergänzung dar. (Bookchin verstand seine Theorien als Synthese von marxistischen und anarchistischen Traditionen.)
Soziale Ökologie bietet eine Perspektive, wie das Naturverhältnis neu gestaltet werden und ein Ausweg aus der ökologischen Krise gefunden werden kann. Sie schlägt eine radikal demokratische Gesellschaftsordnung mit einer kooperativen, dezentralisierten Produktionsweise vor, sodass die Natur nicht ausgebeutet und zerstört wird, sondern dass Gesellschaft und Natur ein beiderseits vorteilhaftes Gleichgewicht eingehen.
„Was Soziale Ökologie als sozial ausmacht, ist ihr Anerkennen der oft übersehenen Tatsache, dass fast alle unseren aktuellen ökologischen Probleme aus tiefliegenden sozialen Problemen entstehen. Umgekehrt können unsere aktuellen ökologischen Probleme nicht klar verstanden und schon gar nicht gelöst werden, ohne resolut die Probleme in der Gesellschaft anzugehen. Um diesen Punkt konkreter zu machen: ökonomische, ethnische, kulturelle und Gender-Konflikte, unter vielen anderen, liegen im Kern der schlimmsten ökologischen Verwerfungen, denen wir heute entgegensehen …”
Murray Bookchin
Literatur:
Bookchin, Murray: The Ecology of Freedom, 1981
Bookchin, Murray: Social Ecology and Communalism, 2007
Internationalistische Kommune von Rojava: Make Rojava Green Again, 2018, Kapitel „Soziale Ökologie”, S. 31–55
Der Begriff „Daseinsvorsorge“ sagt inzwischen vielen jungen Menschen nur wenig. Auch den Begriff „Gemeineigentum“ halten viele Menschen inzwischen nicht mehr für zeitgemäß. Die Kommunalist*innen sehen dies anders, denn sie möchten einerseits die Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten (Politik) aller Menschen und andererseits die materielle Grundsicherung aller Einwohner*innen durch ihre jeweilige Kommune erreichen.
Menschenrechte kommunal umsetzen
Die Menschenrechte müssen welt- weit garantiert und egalitär durch die Kommunen umgesetzt werden. Zu diesen unveräußerlichen Menschenrechten gehören der Anspruch auf Existenzsicherung durch ausreichende und gesunde Ernährung, auf Schutz der Gesundheit und die Wiederherstellung dieser bei Krankheit oder Verletzung, auf Zurverfügungstellung von angemessenem Wohnraum, auf Absicherung bei teilweiser oder gänzlicher Arbeitsunfähigkeit auch im Alter und natürlich auch auf Schutz durch die Gemeinschaft. Hinzu kommen die schon heute unter Daseinsvorsorge subsumierten kommunalen Dienste wie Mobilität, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Energie, Wasser und Abfall.
Die Sicherung der Existenz aller Menschen kann am besten durch die lokale Gemeinschaft gewährleistet werden.
Werner Szybalski
Schon heute ist die Hilfsbereitschaft bei kleinen und großen Katastrophen in der unmittelbaren Nachbarschaft am größten. Nur die lokale Gemeinschaft, die natürlich mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet und auch eine genügend große Anzahl an Einwohner*innen umfassen muss, also mindestens eine Stadtregion umfassen sollte, kann wegen der genauen Kenntnisse der gegebenen örtlichen Lebensverhältnisse neben der materiellen Absicherung des Lebens in der jeweiligen Gemeinschaft auch die Rechte der Menschen und die Teilhabe aller Einwohner*innen garantieren.
Das bedingungslose Grundeinkommen, eine gar nicht mal so neue Idee, ist grundsätzlich eine gute Utopie. Im Kapitalismus dient sie allerdings eher zur Ruhigstellung der aktuell nicht am Markt erforderlichen Arbeitskräfte. Die Reservearmee der unbeschäftigten Arbeiter*innen wird so durch Brosamen ruhig gestellt. Zudem bleiben die Bezieher*innen des bedingungslosen Grundeinkommens dem kapitalistischen Markt als Konsument*innen erhalten, wenn auch auf niedrigstem finanziellen Niveau. Gleichzeitig erhöhen sie den Druck auf die Beschäftigten, die so auf die Durchsetzung ihrer Rechte schnell verzichten, um nicht auch in die prekäre Situation der Transferleistungsempfänger*innen abzurutschen.
Existenzsicherung durch bedingungsloses Grundeinkommen
Wird die Existenzsicherung, also die Daseinsvorsorge als bedingungsloses Grundeinkommen durch die lokale Gemeinschaft gewährt, verändert sich der Charakter dieser gemeinschaftlichen Leistung aller für alle und durch alle. Die Menschen in der Kommune sind fortan nicht mehr nur Objekt (also Transferleistungsempfänger*innen) sondern auch Subjekt, da sie gemeinsam mit allen über den jeweiligen Umfang der örtlichen Daseinsvorsorge entscheiden und die Durchführung gemeinsam überwachen. Zudem kommt die Daseinsvorsorge allen Einwohner*innen zu Gute, was den heute existierenden Makel der Transferleistung entfernt.
Bislang nicht oder unterbezahlte (Arbeits-)Leistungen für die Gemeinschaft (unter anderem Erziehung, häusliche Pflege, Nachbarschaftshilfe, bislang grundsätzlich unbesoldetes ehrenamtliches Engagement in den Organisationen der Zivilgesellschaft) kann durch garantierte kommunale Sach- und gegebenenfalls auch Finanzleistungen anerkannt und gewürdigt werden. Wohnraum, Gesundheitssicherung, Grundversorgung mit allen notwendigen Lebensmitteln, die Absicherung im Alter beziehungsweise bei Krankheit oder Handicap sowie die Entlohnung der bisherigen unbesoldeten Caretätigkeiten werden durch die Gemeinschaft organisiert, verwaltet und bereit gestellt.
Über die Basissicherung hinaus sollte besonderes Engagement für die örtliche Gemeinschaft auch besondere Anerkennung, durch aus auch materiell, finden. Dies ist notwendig, um auch in der kommunalen Gemeinschaft den individuellen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden zu können. Dabei ist auf die aktive und passive Beteiligung aller gemäß ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten in der Gestaltung der kommunalen Gemeinschaft besonderer Wert zu legen.
Verwirklicht werden kann dies, indem die in der Kommune individuell festgelegte Daseinsvorsorge komplett dem Markt entzogen wird.
Jede Kommune (Stadtregion) verwaltet die bezogenen und erbrachten Leistungen in der Daseinsvorsorge deshalb in einem geschlossenen Abrechnungssystem.
Carearbeit wird entlohnt
Alle Leistungen innerhalb der örtlichen Daseinsvorsorge sind von allen Abgaben befreit. Sie werden zwischen den Einwohner*innen innerhalb der jeweiligen kommunalen Daseinsvorsorge verrechnet. Da viele Menschen haupt- oder nebenberuflich (dazu gehören zum Beispiel Ärztinnen, Bus- oder Bahnmitarbeiterinnen, Pflegepersonal, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Hausmeister*innen, Mitarbeiter*innen in kommunalen Vereinigungen und Gremien, Menschen, die die gemeinschaftliche Infrastruktur errichten und unterhalten, und so weiter) oder auch bislang unbesoldet, wie zum Beispiel Eltern, die sich um ihre Kinder selbst kümmern, nun innerhalb des Sozialsystems „kommunale Daseinsvorsorge“ für ihre gesellschaftliche Tätigkeit entlohnt werden, übersteigt der Input in die Gemeinschaft den von dieser gewährleisteten Output.
Dieser „Überschuss“ muss in frei konvertierbaren, überörtlichen Zahlungsmitteln diesen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Für die Umwandlung von Daseinswerten in allgemeine Zahlungsmittel kann die Kommune eine Abgabe, vergleichbar mit der heutigen Einkommenssteuer, erheben. So kommt die jeweilige Kommune an konvertierbare Zahlungsmittel. Damit kann zum Beispiel nicht privater Handel mit anderen Kommunen getätigt werden, um die Versorgung der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Im konkreten Kommunalismus, wie ihn sich die „Münsterliste – bunt und international“ vorstellt, wird die örtliche (und auch die überörtliche) Verwaltung durch offene, transparente Vereinigungen der Einwohner*innen geführt und kontrolliert. Die heute vielfach in kapitalistischen Gesellschaften organisierten Eigenbetriebe der Kommunen, die die Daseinsvorsorge als kommerzielle Dienstleistung für Kund*innen statt als Versorgungsleistung für ihre Einwohner*innen anbieten, werden komplett dem Markt entzogen. Sie sind ausschließlich für die Menschen ihrer Kommune da.
Eigenbetrieb statt Dienstleistung
Alle Ver- und Entsorgungsleistungen der kommunalen Gemeinschaft und natürlich auch die von den örtlichen Vereinigungen für die Einwohner*innen erbrachten sozialen oder ökologischen Leistungen müssen in selbst verwalteten Organisationen erbracht werden. Dies bedeutet, dass diese nicht nur von den Beschäftigten selbst verwaltet werden, sondern die Einwohner*innen, für die die Leistungen erbracht werden, müssen an der Leitung und Kontrolle der „Eigenbetriebe der Kommune“ direkt und unmittelbar beteiligt werden.
Kollektive und Soloselbständige
Die örtliche Daseinsvorsorge kann auch von selbständigen Personen oder Kollektiven erbracht werden. Dabei hat die Gemeinschaft zu entscheiden, wer welche Bereiche selbständig der Kommune zur Verfügung stellen darf. Schließen sich Menschen zusammen, um eine solche Aufgabe zu übernehmen, so müssen sie zwingend kollektiv arbeiten. Alle im Kollektiv beschäftigten Miteigentümer*innen müssen in geeigneter Weise an der Führung des gemeinsamen Unternehmens gleichberechtigt beteiligt sein.
Der konkrete Kommunalismus, der sich im politischen Feld zwischen nachhaltig, offen, sozial und basisdemokratisch verortet, verfolgt zudem das Ziel, die Entfremdung der Arbeit sowie den Mehrwert abzuschaffen. Dies erfolgt durch die Berechnung eines Gutes oder einer Dienstleistung durch die Kosten für die eingesetzte Arbeitszeit und die verbrauchten Arbeitsmittel. Zudem werden die ökologischen Kosten berücksichtigt. Um nachhaltig zu produzieren, wird auch der Preis für die Belastung der Natur und Umwelt berechnet. Die Eingriffe müssen – grundsätzlich in unmittelbarer Nähe und im Territorium der Kommune – ausgeglichen werden. Dafür sind in der kommunalistischen Kommune die örtlichen Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zuständig.
Überschuss und Mangel
Auch in jeder kommunalistischen Gemeinde wird es Überschuss und Mangel geben. Deshalb ist die schon vom Begründer des modernen Kommunalismus, dem Amerikaner Murray Bookchin (1921 – 2006) vorgeschlagene Konföderation der kommunalistischen Städte, quasi das örtliche Pedant zur selbst verwalteten Gemeinde, also die „Kommune der Kommune“, wichtig. Zwischen den Kommunen und natürlich auch für Menschen, die in anderen Kommunen unterwegs sind, muss deshalb fairer Handel und Austausch möglich sein.
Der moderne Kommunalismus fußt auf den Ausarbeitungen des amerikanischen Denkers Murray Bookchin (1921 – 2006). Bookchin schlägt als Basis kommunalistscher Dörfer, Stadtteile und Städte direktdemokratische Versammlungen, in denen die Menschen selbstbestimmt die öffentlichen Angelegenheiten unter- und miteinander regeln.
Die von den Einwohner*innen selbst verwalteten Kommunen wiederum vernetzen sich konföderalistisch – sie wiederholen damit auf regionaler Ebene das kommunalistische Prinzip „Kommune der Kommunen”. Moderner Kommunalismus zeichnet sich nach Bookchin insbesondere durch Vollversammlungen der Einwohner*innen aus. In diesen Versammlungen kann nach der Diskussion direkt durch die anwesenden Menschen entschieden werden.
Anders als im antiken Athen dürfen an Einwohner*innenversammlungen in modernen kommunalistischen Gemeinden alle in dem Abstimmungsbereich dauerhaft lebenden Menschen teilnehmen. Im konkreten Kommunalismus, wie ihn die Münsterliste vorschlägt, geht die Selbstbestimmung und -verwaltung der Menschen noch über die Entscheidungsversammlungen hinaus, weil auch die Verwaltung dauerhaft von den Einwohner*innen geführt wird. Dies übernehmen örtliche Vereinigungen, die natürlich für alle Einwohner*innen offen sein und zudem völlig transparent arbeiten müssen.
Konkreter Kommunalismus
Die Politik in der Kommune wird heute durch die Verwaltung und ihre vorbereitenden Entscheidungen (Ratsvorlagen) dominiert. Um den Willen der Einwohner*innen auch in die Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die kommunalen Gremien einzubinden, was Grundlage demokratischer Meinungsbildung und damit der Entscheidungsfindung sein muss, muss auch die Verwaltung direkt durch die Menschen kontrolliert werden. Die Einwohner*innen müssen unmittelbaren Einfluss auf die Tätigkeit (Ausführung der Entscheidungen) und insbesondere auf die Erstellung der Entscheidungsvorlagen der Kommune besitzen.
Innerstädtische Dezentralität
Das Konzept „Kommune selbst verwaltet“ basiert auf – auch innerstädtische – Dezentralität der kommunalen Verwaltung. In jeder demokratischen Basiseinheit (Dorf, Stadtteil, Gemeinde oder Stadt) sollte es ein aus der Einwohnerschaft ausgelostes Entscheidungsgremium (den Rat) geben. Diese ausgelosten Vertreter*innen amtieren im jeweiligen Rat vier Jahre. Dabei gehören sie im ersten Amtsjahr dem Rat als noch nicht stimm-, aber schon rede- und antragsberechtigte Mitglieder an. Im zweiten Jahr werden sie zudem stimmberechtigt und im dritten Jahr dürfen sie auch Leitungsaufgaben in dem Gremium wahrnehmen. Im vierten Jahr sollte ohne Ämter aber mit viel Mitsprachemöglichkeit die Mandatszeit ausklingen.
Durch diese Form mit ausgelosten, zeitlich begrenzten Mandaten im kommunalen Entscheidungsgremium ist gewährleistet, dass die Zeit als örtlicher Entscheider*in klar begrenzt ist. In jedem Jahr, natürlich bis auf den ersten gelosten Rat, in den Mitglieder mit ein-, zwei, drei- und vierjährige Amtszeit gelost werden, bekommt der Rat ein Viertel neuer Mitglieder. Erbhöfe im Entscheidungsgremium sind damit ausgeschlossen. Neue Ideen durch die neuen Mitglieder praktisch garantiert.
Vereine kontrollieren die Verwaltung
Trotzdem können sich Einwohner*innen auch dauerhaft in der Politik engagieren. Dies allerdings nicht als Entscheider*innen im gelosten Rat, sondern durch Mitarbeit in den örtlichen Institutionen, die sich speziell um die allgemeine lokale Entwicklung oder um spezielle örtliche und gesellschaftliche Teilbereiche (zum Beispiel Soziales, Daseinsvorsorge, Ökologie, Bildung, Infrastruktur, Wirtschaft, Freizeit, Kultur oder Sport) in lokalen Vereinigungen engagieren.
Öffentliche Sportanlagen sollten von den Vereinen selbst verwaltet werden. (Foto: Werner Szybalski)
Da die Vorlagen für den Rat und die sonstigen kommunalen Gremien grundsätzlich von der örtlichen Verwaltung vorbereitet werden, muss diese örtliche Verwaltung von einer für alle Einwohner*innen offenen, transparenten Vereinigung geführt werden. Dessen Vorstand wird entweder in einer Einwohner*innenversammlung direkt gewählt oder – in größeren Stadtteilen oder Orten – per Wahlentscheid bestimmt. Für spezielle Aufgabenbereiche richtet die Vereinigung, in denen natürlich alle Einwohner*innen mitarbeiten können, Arbeitsgruppen ein. Diese werden in jedem Stadtteil oder Ort gemäß der örtlichen Gegebenheiten nach Bedarf sowie aufgrund der Interessen der Einwohner*innen festgelegt.
Die Vereinigung leitet die örtliche Verwaltung und bereitet gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Verwaltung – dies grundsätzlich im öffentlichen Diskurs – die Vorlagen für den Rat vor. Dieser trifft dann mit Mehrheit die Entscheidungen. Alles geschieht im Rahmen einer eigenen örtlichen Satzung, die nach öffentlicher Diskussion durch eine Einwohner*innenversammlung direkt oder – in größeren Stadtteilen und Orten – in einer Abstimmung aller Einwohner*innen mit Mehrheit festgelegt wird.
Selbst verwaltete Häuser
In jedem Stadtteil sollte es ein von den Einwohner*innen selbst verwaltetes Gemeinschaftshaus geben. (Foto: Werner Szybalski)
Zur Durchführung dieser basisdemokratischen Politik muss es in jedem Stadtteil durch die Einwohner*innen selbst verwaltete Häuser geben, wo die örtliche Kommunalverwaltung ihren Sitz oder zumindest Ansprechpartner*innen hat und wo die Menschen in ihren jeweiligen Vereinigungen (und gegebenenfalls auch privat oder zu kulturellen Zwecken) zusammenkommen können. Auch die Trägerschaft und die Verwaltung dieser Quartiers- oder Stadtteilhäuser liegt in den Händen einer freiwilligen, offenen und transparenten Vereinigung der stadtteilangehörenden Einwohner*innen.
Oberhalb der jeweiligen Basis (Dorf, Stadtteil, Gemeinde oder Stadt) wird als zweite Ebene eine Stadtregion geschaffen. Auch der Rat der Stadtregion wird ausgelost, wobei in allen Losverfahren ein Teil der Lose auch nach örtlich festzulegenden Kriterien (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Wohnsitz) vergeben werden kann. Wie auf der Basisebene amtiert jedes Mitglied im Rat maximal vier Jahre.
Auf der Ebene der Stadt(-region) sollte– auf der Basisebene könnte – es Fachausschüsse geben. Diese Fachausschüsse und auch die Spitze der Fachverwaltung der Stadt oder der Stadtregion leiten of- fene und transparente Verbände, die aus den örtlichen Fachvereinen bestehen. Die Verwaltungsleitungen werden gewählt und das Entscheidungsgremium (Fachausschuss) aus einem Interessent*innenkreis ausgelost. Beides zum Beispiel in der jeweilgen Verbandsversammlung. Auf der dritten (Region / Land) und vierten (Union) Ebene wird ebenso verfahren. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass alle beteiligten Vereine und Verbände nicht nur für alle Einwohner*innen des jeweiligen Einzugsbereiches offen sind, sondern auch extrem transparent agieren müssen. Dies ist zwingend notwendig, um alle Einwohner*innen jederzeit auf den aktuellen Sachstand der Diskussion bringen zu können.
Dabei gilt grundsätzlich, dass Entscheidungen eines Rates, insofern sie nicht ausschließlich für den geografischen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Rates von Bedeutung sind, von der nächsthöheren Ebene nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Ja- und Nein- Stimmen aufgehoben werden können. In diesem Fall, wenn also überstimmt wird, ist das Votum des „höheren“ Rates für das gesamte Einzugsgebiet des Entscheidungsgremiums bindend.
Pakt des Sport zeigt die Richtung an
In Münster haben die Stadt und der Stadt- sportbund (SSB) den „Pakt des Sports“ geschlossen. In diesem werden dem selbstorganisierten Sport kommunale Finanzmittel und Teilhaberechte an der Lokalpolitik und teilweise örtlichen Verwaltung dauerhaft gesichert.
Diese Praxis ist eine Vorstufe des konkreten Kommunalismus. Auch die in Münster häufig anzutreffende Überlassung von öffentlichen Sportanlagen an die nutzenden Sportvereine ist ein Schritt zur Selbstverwaltung öffentlicher Aufgaben durch die gemeinnützig organisierten Einwohner*innen.
Besonders wichtig ist dabei, dass mit dem SSB Münster eine stadtweite Organisation besteht, der alle Sportvereine angehören, die auch öffentliche Aufgaben im Sport wahrnehmen. Dieses Selbstverwaltungsorgan des örtlichen Sports ist in der Lage, durch die Aktiven im Verband und den Vereinen zu einem demokratisch verfassten, transparenten Koordinationsgremium weiterentwickelt zu werden, das selbstbestimmt die gemeinnützigen sportlichen Aufgaben für die gesamte Stadt verwaltet. Die beteiligten Vereine müssen, da es sich um eine öffentliche Gemeinschaftsangelegenheit handelt, alle Einwohner*innen in die Vereinigung aufnehmen, die dies wünschen. Die Transparent für Mitglieder und die notwendige Öffentlichkeit wird durch den allgemein zugänglichen Jahresbericht über die zurückliegenden Tätigkeiten sowie der dafür aufgewendeten Finanzen, der jeweils im ersten Halbjahr erscheinen sollte, gewährleistet. Dies gilt im Rahmen der Selbstverwaltung der Kommune natürlich auch für den jeweiligen Stadtverband.
„In Münster existieren für einige kommunale Aufgabenfelder vergleichbare verbandliche Strukturen. Direkt umsetzen könnte die eigenverantwortliche kommunale Selbstverwaltung zum Beispiel der Stadtverband der Kleingärten, der Stadtheimatbund, der Kreuzbund, der Verband Bildung und Erziehung oder auch die die lokalen Verkehrs- und Wirtschaftsvereinigungen“, erklärte die Münsterliste im vergangenen Jahr.
Literatur
Brokow-Loga, Anton und Eckardt, Frank: Stadtpolitik für alle, Verlag Graswurzelrevolution, Heidelberg 2021 Graeber, David: Bullshitjobs, Klett-Cotta, Stuttgart 2018 Szybalski, Werner: Kapitalismus kommunal angreifen, Selbstverlag, Münster 2019 Zwischenraum Kollektiv (Hg.): Decolonize the city!, Unrast-Verlag, Münster 2017
Ich war wirklich geschockt wie wenig Menschen zur Einweihung dieses bunten Zebrastreifens zur offiziellen Eröffnung kamen. Münster ist bunt. Und…
Glückwunsch, lieber Werner. Sehr gelungene Erstpublikation!
Lutz van Dijk gebührt für seine Bücher über Afrika und für Hokisa, das ich selbst mit einer Gewerkschaftsdelegation (GEW) besuchen…
Liebe Anwohnerin, Es gibt entgegen anders lautender Gerüchte keinerlei Grundrecht auf das illegale Parken vor der eigenen Haustür, sehr wohl…
Guten Tag Paula Barona, es soll und braucht nichts verboten werden. Zu Fuß gehenden Menschen muss es doch - und…
Archiv
Lust zu veröffentlichen? VIELFALT! Das bunte Münster, KuuKum, SPORT IN MÜNSTER und Stadtbahn suchen Verstärkung. Gesucht werden Menschen mit einem Hang zum Schreiben (und/oder Fotografieren) und die Freude beim Kontakt mit anderen Menschen haben. Kurzbewerbung, möglichst mit einem kurzen selbst verfassten Text per Email an blaettchen-vielfalt@szybalski.de. Alle VIELFALT!-Projekte sind nicht kommerziell.
Es war zu wenig Platz in VIELFALT!Das bunte Münster: Deshalb gibt es ab Ende Juli jeden Dienstag eine eigene DIN A 3-Selfprintausgabe von SPORT IN MÜNSTER. Sicher Dir sofort per Email an sport-in-muenster@szybalski.de Deine SPORT IN MÜNSTER-PDF. Hast Du Lust selbst zu veröffentlichen (Texte, Fotos aus dem Sportgeschehen in Münster), so komm zu uns! Terminabsprache bitte per Email!
Auch Kunst und Kultur kam in der VIELFALT!Das bunte Münster zu kurz. Deshalb erscheint am 16. Juli 2025 eerstmals eine DIN A 3-Selfprintausgabe von KuuKuM (kunst und kultur in münster). Sicher Dir sofort per Email an kuukum@szybalski.de Deine wöchentliche KuuKuM-PDF. Hast Du Lust selbst zu veröffentlichen (Texte, Fotos aus dem Sportgeschehen in Münster), so komm zu uns! Terminabsprache bitte per Email!
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier:
Einstellungen
Ich war wirklich geschockt wie wenig Menschen zur Einweihung dieses bunten Zebrastreifens zur offiziellen Eröffnung kamen. Münster ist bunt. Und…