Amtsgericht lehnt Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ ab
Die Münsterliste forderte vor dem Amtsgericht vom Münsteraner Ratsherrn Dr. Georgios Tsakalidis dessen in der Beitragsordnung des Vereins festgelegten Beiträge, um so die Wahlkampfkosten, die Tsakalidis 2020 als Spitzenkandidat der Münsterliste in den Rat gebracht hatten, ersetzt zu bekommen. Bislang hat er sich noch nicht an den Wahlkampfkosten der Liste für 2020 beteiligt.
Am 22. August 2022 entschied das Amtsgericht Münster in einem Urteil, das Tsakalidis an die Münsterliste aktuell „3.621,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2022 zu zahlen“ habe.
Verfahren ist für das Gericht abgeschlossen
Noch am Tag der Urteilsbekanntgabe am 22. August, bei dessen Verkündigung im Amtsgericht neben dem Richter und dem Protokollanten nur ein Redakteur der Westfälischen Nachrichten (€) und ein Vorstandsmitglied des Klägers Münsterliste anwesend waren, stellte Tsakalidis Rechtsanwalt einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“. Diesen lehnte das Gerichtschon schon am Folgetag mit folgender Begründung ab: „In der Sache ist am 22.08.2022 ein Urteil ergangen. Das Verfahren ist damit beim Amtsgericht abgeschlossen, es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Wiedereinsetzung erfolgen könnte.“
In dem Antrag nimmt der Rechtsanwalt von Dr. Tsakalidis, der von ihm schon gegenüber der Münsterschen Volkszeitung („Auf MVZ-Nachfrage erklärte Tsakalidis, der selber nicht beim Termin erschien, er sei anwaltlich nicht gut vertreten worden.“) für die Verurteilung verantwortlich gemacht wurde, die Schuld für eine angeblich von ihm nicht abgeschickte elektronische Post an das Amtsgericht auf sich.
Stellungnahme hat es in sich
Diese Mitteilung an das Amtsgericht hat es allerdings in sich und dürfte, falls Dr. Tsakalidis in Berufung geht und das höhere Gericht diese zulässt, für weitere Diskussionen sorgen. Der Anwalt benennt zwei Personen, die die Kündigung von Tsakalidis bei der Münsterliste bestätigen sollen. Zumindest ein Zeuge war Direktkandidat der Münsterliste, ohne allerdings je dem Verein beigetreten zu sein. Der andere Zeuge ist bei der Münsterliste gänzlich unbekannt. Aus dem Schreiben des Anwaltes von Tsakalidis geht – offensichtlich nicht nur für das Gericht – nicht hervor, wie die Zeugen den Beweis für die Kündigung beibringen sollen. Dr. Tsakalidis selbst, blieb dem Gericht diesen Beweis schuldig.