Es wird zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden.
Aktives Wahlrecht
meint die Erlaubnis bei einer demokratischen Wahl die eigene Stimme abzugeben, um ein Parlament, Rat, Vorstand oder ähnliches zu wählen.
Beispielsweise können alle Personen, die
- Deutsche oder Deutscher sind (Artikel 116 Abs. 1 GG) oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (das heißt am 13. September 2004 oder früher geboren sind),
- seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 28. August 2020 in Münster eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
an der Kommunalwahl 2020 in Münster teilnehmen.
Quelle: Stadt Münster
Passives Wahlrecht
meint, das ihr euch selbst zu einer Wahl aufstellen lassen dürft. In Deutschland ist das Alter für das passive Wahlrecht in der Regel auf 18 Jahre festgelegt. Ausgenommen sind hohe politische und juristische Ämter wie Bürgermeister*innen und Richter*innen.