Wohnen ist ein Menschenrecht

Münster Liste bunt und international

Wolfgang Bensberg, Direktkandidat der „Münster Liste – bunt und international“ in Rumphorst, hat unsere wohnungspolitischen Ziele für Münster in einem Flyer zusammengefasst. Der Flyer kann hier heruntergeladen werden.

gemeinsam bezahlbar wohnen

Weit über 300.000 Menschen leben inzwischen in Münster. Es werden täglich mehr. Die Menschen haben eins gemeinsam – sie benötigen eine Wohnung. Da der Mietpreis (und auch die Grundstückskosten für potentielle Eigenheimbesitzer*innen) in den vergangenen Jahren explodiert sind, herrscht wieder Wohnungsnot bei gleichzeitigem Mietenwahnsinn in unserer Stadt. Die „Münster Liste – bunt und international“ will das Menschenrecht auf Wohnen in unserer Stadt durchsetzen. Dies gilt sowohl für die rund 800 Menschen, die keine Wohnung haben, als auch für die Einwohner*innen, die die horrenden Mietpreise in Münster nicht bezahlen können.

Aktuelle Wohnsituation in Kinderhaus. (Foto: Werner Szybalski)

Wohnen ist ein Menschenrecht!

Dieses von der Bundesrepublik noch nicht überall (auch in Nordrhein-Westfalen nicht) in Gesetzesform gebrachte Menschenrecht muss in Münster für alle Einwohner*innen durch eine kommunale Satzung garantiert werden. Münster soll für uns, seine Bewohner*innen, da sein und nicht länger Profitstreben und Spekulation geopfert werden. Mit Sorge und Wut beobachten wir die zunehmende Wohnungsnot und die Verdrängung von Mieter*innen in unserer Stadt.

Wolfgang Bensberg.

Wir wollen bezahlbaren Wohnraum in allen Quartieren der Stadt, Erhaltung gewachsener Wohnstrukturen und an die jeweilige Lebenssituation angepasste Wohnmöglichkeiten für alle. Wir wollen eine Stadt für die Menschen, die in ihr leben und leben wollen – nicht nur für die Wohlhabenden. Wohnen ist für uns Grundrecht und zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge.

Die aktuelle Wohnsituation in Münster muss nachvollziehbar, verständlich und zutreffend dargestellt werden. Wir kritisieren das undurchsichtige Vergabeverfahren von städtischen Immobilien, das besonders für Wohnprojekte und Baugruppen den Zugang äußerst schwer macht. Wir fordern die konsequente Umsetzung der sozial gerechten Bodennutzung (SoBoMü). Eine sozial gerechte Wohnungspolitik zum Wohle Ihrer Bewohner*innen wird nicht durch das Makeln mit städtischem Grund und Boden erreicht. Mit der Stärkung von nicht gewinnorientierten Wohnbaugenossenschaften und der Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen tut sich die Stadt Münster sehr schwer. Die Menschen dieser Stadt brauchen nicht nur eine transparente lokale Wohnungspolitik mit einfach nachvollziehbaren Vergabekriterien. Sie wollen auch eine Bürgerbeteiligung, die ihren Namen wirklich verdient. Wir fordern eine Stärkung der demokratischen Mitbestimmung von Bürger*innen und Ratsvertreter*innen.

„Wir wollen eine Stadt für die Menschen, die in ihr leben und leben wollen – nicht nur für die Wohlhabenden.“

Wolfgang Bensberg


Wirksame politische Instrumente zum Schutz vor Gentrifizierung, Verdrängung und Entmietung sind unverzichtbar; ebenso ihre konsequente Anwendung! Dazu gehört eine Milieuschutzsatzung ebenso wie die in Münster bereits bestehende Wohnraumschutzsatzung.

Verwirklichtes Wohnprojekt einer Baugruppe in Tübingen. (Foto: Wolfgang Bensberg)

Alle können auch in Münster etwas für bessere und bezahlbare Wohnbedingungen in vielfältigen Quartieren tun. Politik und Verwaltung müssen dafür die richtigen Rahmenbedingungen schaffen:

  • Für Mieter*innen von Wohnungen in öffentlichen Beständen fordern wir die Einführung von Mieter*innenräten.
  • Der Neubau von sozial geförderten Wohnungen muss von derzeit 300 pro Jahr auf mindestens 500 gesteigert werden. Aus der Sozialbindung fallende Wohnungen müssen gegen gerechnet werden.
  • Das kommunale Wohnungsbauunternehmen Wohn- und Stadtbau muss konsequent auf sozialen Wohnungsbau ausgerichtet werden.
  • Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter*innen soll vollständig abgeschafft werden, angefangen bei den kommunalen Wohnungsbauunternehmen.
  • Die Stadt muss sich aktiv um die Schaffung von Wohnraum kümmern, sie muss ein kommunales Vorkaufsrecht bei Immobilien und Grundstücken verstärkt anwenden.
  • Bei Geboten in Vergabeverfahren muss die nachhaltige soziale Qualität über die Gewinnmaximierung gestellt werden. Private Baugruppen und Initiativen, Miethäuser Syndikate und Genossenschaften, die selbst verwaltet dauerhaft niedrige Mieten garantieren, müssen bei der Vergabe von Grundstücken im städtischen Eigentums bevorzugt werden.
  • Städtische Grundstücke müssen für alle Wohnformen grundsätzlich in Erbpacht vergeben werden. Im Erbpachtvertrag kann die Stadt planerisch, effektiv und nachhaltig Einfluss darauf nehmen, wie die vergebenen Flächen genutzt werden.
Ein weiteres selbst organisiertes Bau- und Wohnprojekt in Tübingen. (Foto: Wolfgang Bensberg)