Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung hat am Samstag, dem 2. mai 2020, folgende Beitragsordnung für die Kommunale Wähler*innen-Vereinigung „Münster – bunt und international e.V.“ beschlossen.

Mitgliedsbeiträge der Kommunalen Wähler*innen-Vereinigung

Grundbeitrag

Der Grundbeitrag beträgt 2,50 € pro Monat (Jahresbeitrag 30 €).

Beitrag für voll Erwerbstätige

Der Mitgliedsbeitrag für voll Erwerbstätige beträgt 5 € pro Monat (Jahresbeitrag 60 €).

Beitrag für Mandatsträger*innen und sachkundige Einwohner*innen

Der Mitgliedsbeitrag für Mandatsträger*innen und sachkundige Einwohner*innen beträgt 5 € sowie zusätzlich ein Drittel der Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit als Mitglieder kommunaler Vertretungen gemäß der NRW-Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntschVO). Diese Gelder können gespendet werden und sind spätestens einen Monat nach Ablauf jedes Quartals auf das Konto der Kommunalen Wähler*innen-Vereinigung einzuzahlen.

Sozialbeitrag

Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand der Kommunalen Wähler*innen-Vereinigung den Grundbeitrag für längstens ein Jahr erlassen. Ein erneuter Antrag des Mitglieds ist zulässig.

Mandatsträger*innen und sachkundige Einwohner*innen, die Transferleistungen gemäß Sozialgesetzbuch erhalten, kann der zusätzliche Beitrag für Mandatsträger*innen und sachkundige Einwohner*innen auf begründeten Antrag des Mitglieds durch den Vorstand der Kommunalen Wähler*innen-Vereinigung auf maximal ein Fünftel der Aufwandsentschädigung reduziert werden.

Mandatsträger*innen und sachkundige Einwohner*innen, die keine Erwerbseinkünfte haben, kann der zusätzliche Beitrag für Mandatsträger*innen und sachkundige Einwohner*innen auf begründeten Antrag des Mitglieds durch den Vorstand der Kommunalen Wähler*innen-Vereinigung auf maximal ein Viertel der Aufwandsentschädigung reduziert werden.