6. Januar: Wohnen ist ein Menschenrecht

Ab dem 6. Januar 2020 lädt die Kommunale Wähler*innen-Vereinigung „Münster ist bunt!“ an jedem Montagabend um 19.30 Uhr zu Zukunfts-Werkstatt-Gesprächen ein. Alle an der lokalen Politik in Münster und Umgebung interessierten Menschen sind eingeladen, mit externen Expert*innen über die Vorschläge von „Münster ist bunt!“ für die zukünftige kommunale Politik zu diskutieren.

Wohnen ist ein Menschenrecht!“ Dieses von der Bundesrepublik noch nicht überall (auch in Nordrhein-Westfalen nicht) in Gesetzesform gebrachte Menschenrecht soll in Münster für alle Einwohner*innen durch eine kommunale Satzung garantiert werden, schlägt die Kommunale Wähler*innen-Vereinigung in ihrem Entwurf für ihr Grundsatzprogramm vor. Gemeinsam mit Vertreter*innen von Mieterorganisationen, selbst organisierten Wohnprojekten und Wohnbündnissen soll 90 Minuten über die Umsetzung des Menschenrechts auf eine bezahlbare Unterkunft in Münster sowie die weiteren Maßnahmen gegen den Mietenwahnsinn und die Wohnungsknappheit in unserer Stadt diskutiert werden.

Insbesondere die Mieter*innen mit geringem Einkommen können sich das Wohnen in vielen Stadtteilen Münsters schon jetzt nicht mehr leisten. (Foto: Werner Szybalski)

Neuen Wohnraum öffentlich schaffen

Der Entwurf des Grundsatzprogramms sieht vor: Für „Münster ist bunt!“ ist Wohnen ein Menschenrecht. Dies muss auf kommunaler Ebene gewährt werden. Eine kommunale Satzung, die allen Münsteraner*innen das Menschenrecht auf Wohnen garantiert, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

In Münster fehlt – insbesondere bezahlbarer – Wohnraum. Hunderte Wohnungen müssen jährlich gebaut werden, allein um die bestehende Nachfrage zu decken. Zudem fehlt für viele Menschen der passende Wohnraum. Mehr kleinere und mehr öffentlich geförderte Wohnungen sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte müssen entstehen. Die Stadt und ihre Einwohner*innen sind gefordert. Grundsätzlich sollen bebaubare Flächen in kommunaler oder öffentlicher Hand nur von der Stadt selbst für Wohnbauten genutzt oder im Rahmen von Erbpacht an gemeinnützige Wohnungsgesellschaften (Genossenschaften, Syndikate oder Vereine) vergeben werden.

Die kommunale Wohnungsgesellschaft Wohn- und Stadtbau muss sich ausschließlich auf die Verwaltung ihrer Wohnungen und den Neubau – insbesondere von preisgebundenen – Wohnungen konzentrieren. Die Überschüsse der Wohn- und Stadtbau dürfen nicht im allgemeinen Haushalt der Stadt Münster verschwinden, sondern sind ausschließlich für den Wohnungsbau und -erhalt zu verwenden. „Münster ist bunt!“ möchte bei der Wohn- und Stadtbau Mieter*innenräte einrichten, um die direkte Beteiligung der Mieter*innen an den Entscheidungen des Unternehmens zu gewährleisten.

Die Verdängung der Mieter*innen mit geringem Einkommen in die Randlage der Stadt oder gar in andere Gemeinden ist ein unhaltbarer Zustand. (Foto: Werner Szybalski)

„Münster ist bunt!“ kann sich die Wiederbelebung des „früheren Wohnamtes“ zur Vergabe von Mietwohnungen als durchaus wünschenswert vorstellen. Zukünftig sollten möglichst viele Wohnungen in der Stadt durch dieses reanimierte Amt vergeben werden. Dort ist zudem eine kostenfreie Wohnungstauschbörse einzurichten.

Beim Eigenheimbau im Stadtgebiet sollten kommunale Flächen nicht mehr veräußert werden, sondern in Erbpacht vergeben werden. Die kommunalen Pläne für Neubauflächen sollten klare Vorgaben für Flächen sparendes, klimaneutrales und sozialverträgliches Wohnen beinhalten. In den einzelnen Erbpachtverträgen sind die Nutzungsbeschränkungen, die die genannten Ziele sichern, vertraglich abzusichern.

„Münster ist bunt!“ tritt dafür ein, dass für die Bewohner*innen in ihren Quartieren von der Stadt oder den Eigentümer*innen finanzierte öffentliche, selbstverwaltete Räume geschaffen werden. Die Quartiere müssen durch Milieuschutzsatzungen geschützt werden. Die Verdrängung der Mieter*innen durch Gentrifizierung muss gestoppt werden.