Ein Armutszeugnis für Münsters Sozialpolitik

Pressemitteilung des Bündnisses gegen Abschiebungen am 16.12.2019: Das Bündnis gegen Abschiebungen Münster lehnt die Aufnahmeeinrichtung für EU-Zuwanderer*innen ohne Leistungsbezug entschieden ab. Gleichzeitig darf der sogenannte „Landfahrerplatz“ nicht geschlossen werden, wenn seitens der Stadt kurzfristig keine Alternative geschaffen wird. Im Migrationsleitbild von 2019 bekennt sich der Rat zum Leitziel: „Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen ein Obdach haben.“

„Wer Menschen in Not nach drei Monaten in der neu geplanten Übergangsunterkunft in die Obdachlosigkeit entlässt, handelt unverantwortlich“, so Marvin Käufer, Pressesprecher des Bündnisses gegen Abschiebungen. Die Rathausmehrheit aus CDU und Grünen folgt somit der Einschätzung der Verwaltung, es entstehe eine sogenannte „Sogwirkung“, wenn obdachlose Menschen in Münster menschenwürdig unterkommen können. Das Bündnis fordert die von Gerichten bestätigte Pflicht, Überbrückungsleistungen zu zahlen, die über eine einfache Verpflegung in der Unterkunft hinausgehen.

Zudem stellt sich die Frage, warum die schutzbedürftigen EU-Migrant*innen in einer separaten Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Viele werden auch in ihren Herkunftsländern ausgegrenzt. „Will die „lebenswerteste“ und „Friedens“-Stadt Münster das tatenlos hinnehmen?“, empört sich Marvin Käufer.

In der Unterkunft für bis zu 80 Menschen werden zukünftig Familien gemeinsam mit alleinstehenden Personen untergebracht. Die Kinder sind somit auf engstem Raum mit Personen unterschiedlichster komplexer Bedarfe konfrontiert. Ob es hier zu Kindeswohlgefährdung und einer
Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention kommt, muss kritisch geprüft werden.